Beiträge von OOdiep

    Wo die Pflicht einer Meldeadresse? Davon lese ich im Merkblatt und im SGB aber nichts.

    Es geht mir auch mehr um die Frage, wie ich überhaupt rechtlich prüfen lasse kann, dass mir einfach bewilligte Leistungen nicht ausgezahlt werden.


    Die Agentur für Arbeit kann die Zahlung einer laufenden Leistung ohne Erteilung eines Bescheides vorläufig einstellen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält

    Okay, ich hab es gefunden. Scheint, als könne ich erstmal nichts dagegen machen. Innerhalb von zwei Monaten muss entweder der Bescheid aufgehoben werden oder die Leistung nachgezahlt. Na super ...

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

    Hey,

    ich habe eine (Weiter-)Bewilligung von Leistungen von Mai bis Oktober. Ich war so dumm, in den WBW-Antrag reinzuschreiben, dass ich zu Ende Mai meine Wohnung verliere und einen Umzug in eine andere Stadt plane. Mir wurden daraufhin die KdU nur für Mai genehmigt. Fair enough.

    Dann hat meine SB mir allerdings für Juni gar keine Leistungen ausgezahlt. Sie hat mich drei mal angerufen. Ich hab ihr eine neue Postanschrift mitgeteilt, die Tatsache, dass ich im Moment wohnungslos bin und dass ich mich trotzdem weiter in der selben Stadt aufhalte.

    Nach drei Wochen bekam ich dann ein Schreiben zur Mitwirkung. Ich solle mitteilen, an welcher Anschrift ich gewöhnlich übernachte. Okay, egal, ich geb ihr die Adresse von meiner Lieblingsparkbank.

    Wie ist das nun rechtlich? Sie zahlt ja meine bewilligten Leistungen nicht aus. Eingestellt sind sie aber auch nicht. Wo beschwere ich mich denn dagegen? Ich hab sie bereits zweimal aufgefordert, mir schriftlich zu erklären, warum sie meine Leistungen nicht auszahlt. Sollten die nicht eigentlich erst nach nicht erfolgter Mitwirkung eingestellt werden? Die Aufforderung habe ich nach drei Wochen erst erhalten und da kann ich ja nu irgendwie gar nichts für.

    Danke und Grüße

    Mit der digitalen Abgabe habe ich jetzt keine so guten Erfahrungen gemacht.

    Ich habe mit der digitalen Abgabe nur gute Erfahrungen gemacht. Man bekommt am Ende ein Sendeprotokoll und kann damit nachweisen, welch Dokumente man hochgeladen hat. Ausserdem ist es für eine*n SB ja viel schwieriger, ein Dokument aus der IT wieder rauszubekommen, als das aus Versehen aus dem Briefumschlag in den Schredder rutschen zu lassen.

    Digital ist meiner SB noch kein Dokument aus Versehen abhanden gekommen. Bei persönlicher Abgabe kam das schon ab und zu mal vor. Wahrscheinlich einfach sehr überarbeitet, weli sie sich so sehr für meine Leistungen einsetzt. <3

    Hey,

    ich betreue meine zwei Kinder im Wechselmodell hälftig. BIsher war ich als "kindergeldberechtigt" bei der Familienkasse hinterlegt und habe das Kindergeld überwiesen bekommen. Die Hälfte davon geht dann direkt per Dauerauftrag an die Mutter weiter.

    Wir haben eine schriftliche Vereinbarung, die regelt, dass jeder die Hälfte des Kindergeldes bekommt. § 1612b BGB verstehe ich auch so. Vereinbarung und Kontoauszüge liegen dem JC vor.

    Trotzdem besteht das JC darauf, mit das volle Kindergeld als Einkommen (also erst den halben Bedarfsatz der Kids und dann den Rest bei mir) anzurechnen. Das ist doch nicht rechtens, oder?

    Und wenn doch: wenn das Kindergeld für beide Kinder an die Mutter geht, würde bei mir nichts mehr angerechnet?

    Grüße