Wo die Pflicht einer Meldeadresse? Davon lese ich im Merkblatt und im SGB aber nichts.
Es geht mir auch mehr um die Frage, wie ich überhaupt rechtlich prüfen lasse kann, dass mir einfach bewilligte Leistungen nicht ausgezahlt werden.
Die Agentur für Arbeit kann die Zahlung einer laufenden Leistung ohne Erteilung eines Bescheides vorläufig einstellen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält
Okay, ich hab es gefunden. Scheint, als könne ich erstmal nichts dagegen machen. Innerhalb von zwei Monaten muss entweder der Bescheid aufgehoben werden oder die Leistung nachgezahlt. Na super ...
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