Hallo,
ich habe folgendes gelesen:
Ja im selben Jahr wurde ALG-2 bezogen, die Betriebskostenabrechnung ist aus dem Jahr 2021. Da hat meine Frau noch Leistung bis 08/2021 bezogen, als KdU-Zuschuss. Den Rest der Gesamtmiete habe ich von meiner Rente dazugelegt. Ich war ja nur in der Bedarfsgemeinschaft als Mitglied, meine Rente wurde mit eingerechnet als Einkommen. Darum hat meine Frau nur Leistung bezogen, in Form eines KdU-Zuschuss.
In diesem Text, steht das irgendwie anders. Oder interpretiere ich das etwas falsch. Ich würde sagen, in dem Jahr wo die Betriebskosten angefallen sind, da wurde noch Leistung vom Jobcenter bezogen, auch wenn es nur bis 08/21 war.