Danke.
Das war lustigerweise bereits eingereicht und wurde auch schon so genehmigt.
Mir war nur die Formulierung unklar und wieso das jetzt in der Weiterbewilligung noch mal abgefragt wurde und dann bald wieder wird.
Danke.
Das war lustigerweise bereits eingereicht und wurde auch schon so genehmigt.
Mir war nur die Formulierung unklar und wieso das jetzt in der Weiterbewilligung noch mal abgefragt wurde und dann bald wieder wird.
Hallo, und frohe Ostern, schöne Feiertage.
Ich verzweifele gerade etwas, weil ich an einem Weiterbewilligungsantrag scheitere.
Kurz die Lage:
Im Dezember 2021 ist in mein Mietsverhältnis ein Untermieter eingezogen. Also ich bin Hauptmieter, der eingezogene ist Untermieter. Das ganze ist sowohl vom Hausbesitzer xxxxxx als auch vom Jobcenter bestätigt worden. Soweit also keine Probleme.
Jetzt ist es so, dass im Weiterbewilligungsantrag unter Punkt 2 steht:
Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (gesamt):
Da sich das, meines Wissens, auf meine Bedarfsgemeinschaft bezieht, ist das "1", weil ich diese Personen gesamt bin. Oder bezieht es sich auf die gesamte Unterkunft, also auch den durch mich untervermieteten Teil und wäre damit "2" korrekt.
Weiterhin gibt es unten die:
Einnahmen aus Vermietung, Untervermietung oder Verpachtung
wo ich mich frage, ob ich dort die Mietzahlungen angeben muss? Eigentlich doch nicht, weil die nicht an mich gezahlt werden, sondern nur über den Umweg an mich an den Vermieter.
Am Schluss kommt die Frage zu der KDU , Punkt 5.
Höhe der tatsächlichen monatlichen Kosten für die Unterkunft
Hier habe ich bisher die Gesamtmiete, aufgeschlüsselt mit NK und HK, eingetragen. Muss ich das jetzt genau so machen oder abzüglich der Mietzahlungen des Untermieters?
Ich wünschte die Jobcenter könnten das mal in einfacher Sprache verschicken ohne, dass man dafür einen halben Jura-Abschluss braucht.
Danke schon mal für die Mühe
Gelöscht, Name des Vermieters für Hilfestellung
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