Die Höhe wäre schon deutlich über den Freibeträgen, die bei ALG2 liegen. Eine Beleihung wäre auch nur mit Zustimmung meiner Mutter möglich. Glaubst Du, dass das Jobcenter diese erzwingen könnte?
Beiträge von brabbi
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Danke für die schnelle Antwort. Aber vielleicht habe ich es zu undeutlich formuliert. Ich soll nicht als Begünstigter eingetragen werden, sondern ich soll zu einem bestimmten Prozentsatz Versicherungsnehmer (und damit zusätzlich auch Begünstigter) werden. Diese Übertragung läuft im Rahmen einer Schenkung (wäre Schenkungssteuerpflichtig, aber liegt unter dem Freibetrag). Diese Schenkung ist nicht widerrufbar, aber wir beide - also meine Mutter und auch ich - können jeweils nur bei gemeinsamer Zustimmung über das Geld verfügen.
Damit ist mir die Versicherung als Vermögen durchaus zuzuordnen (bei der späteren Auszahlung würde auch keine Erbschaftssteuer mehr fällig, da ich bereits VN bin), aber ich kann halt nur mit Zustimmung oder nach Todesfall über das Geld verfügen. Die Frage ist nun, ob das Amt meine Mutter zu einer Zustimmung zwingen könnte.
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Meine Mutter möchte mir einen Teil ihrer Kapitallebensversicherung per Schenkung übertragen. Sie bliebe weiterhin die versicherte Person, ich wäre dann aber zu einem bestimmten Prozentsatz Versicherungsnehmer. Also etwa meine Mutter zu 20% und ich selber zu 80%. Diese 80% würden dann später nicht in die Erbmasse fallen, sondern stünden mit als Versicherungsnehmer direkt (ohne Erbschafts und/oder Ertragssteuern) zu.
Muß ich diesen "Anteil" an der Versicherung beim Jobcenter angeben (ich vermute ja) und würde dieser auf meine ALG2 Leistungen angerechnet werden? Die Versicherung hat keinen Verwertungsausschluß, es könnte jederzeit Kapital entnommen werden. Dieses aber nur, wenn ALLE Versicherungsnehmer der Entnahme zustimmen, also meine Mutter gemeinsam mit mir. Somit kann ich alleine nicht über das Geld verfügen und meine Mutter würde freiwillig einer Entnahme nicht zustimmen, insbesondere nicht mit dem Wissen, dass es mir dann angerechnet würde.