Hallo Tamar,
vielen Dank für Deinen Link.
Was ich eigentlich suche ist ein Formelbeispiel.
Wäre das folgende korrekt?
Zinsen= Betrag x Monate x 4 % /12 x 100
Viele Grüße
Siegmund
Hallo Tamar,
vielen Dank für Deinen Link.
Was ich eigentlich suche ist ein Formelbeispiel.
Wäre das folgende korrekt?
Zinsen= Betrag x Monate x 4 % /12 x 100
Viele Grüße
Siegmund
Hallo,
das mit dem Überprüfungsantrag möchte ich aktuell nicht weiter erörtern. Es ist schwer etwas erklären zu müssen, was man selbst nicht wirklich versteht. Das sorgt dann für mehr Verwirrung als für Klärung.
Viele Grüße
Siegmund
Hallo,
hat jemand ein Rechenbeispiel wie die Zinsen nach § 44 SGB I berechnet werden? Gibt es da eine Rechenformel?
Viele Grüße
Siegmund
Hallo,
wirklich gedroht hat mir niemand, aber unterschwellig angedeutet, dass ich meine Rechtsposition ausnutzen wolle, was man mir als missbräuchlich auslegen will.
Hallo zusammen,😊
ich bin auf der Suche nach einem bestimmten Dokument. Ich habe das also schon einmal gelesen, kann es aber leider im Internet nicht wiederfinden. Ich habe vergessen einen Reiter zu setzen ☹
Ich suche gezielt nach einem Hinweis, dass eine Überprüfung nach § 44 SGB X keine Missbrauchsgebühren zur Folge haben darf, weil ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X grundsätzlich ein zulässiges Mittel ist um eine Sache nochmals überprüfen zu lassen, wenn die Rechtmittelfrist abgelaufen ist oder sich die Sache anderweitig erledigt hat. Zu so etwas gibt es ja auch immer Kommentare…, wo auch immer die Stehen…?
Kennt jemand von Euch da eine Quelle?
Viele Grüße
Siegmund