Servus und guten Morgen
Natürlich zählt das als Arbeitsstelle. Es ist ja sogar sozialversicherungspflichtig, d. h., dass man sich nach einem Jahr sogar einen Anspruch auf Alg1 erworben hat. Ob dein Grund zur vorzeitigen Vertragsauflösung als wichtiger Grund anerkannt wird, muss das Jobcenter entscheiden. Oder die Agentur für Arbeit, wenn du das Jahr für den Alg1 Anspruch schon erreicht hast.
Zu meinem Verständnis bitte ich, mir zu sagen woher diese Information stammt, bzw. vieleicht hast du den Gesetzestext dazu parat.
Die Meinungen gehen da auseinander, aber bisher ist alles recht schwammig.
In meinem Vertrag steht zum Beispiel Einsatzstelle und nicht Arbeitstelle und ich bekomme auch keine Vergütung sondern ein Taschengeld. Dies zählt unter sonstiges Einkommen. Aber ich gebe dir recht, dies wird wohl das Jobcenter entscheiden, der Bescheid müsste sehr bald eintreffen.
Die jetzige Wohnung ist voll möbliert gewesen und als ich letztes Jahr aus meiner alten Wohnung auszog, wanderte fast alles, außer einer Wohnwand auf den Sperrmüll, da nicht mehr zu gebrauchen und mangelnder Lagerfläche. Der Kühlschrank war eine Leihgabe und den Herd bekam mein Helfer geschenkt, der mir geholfen hat die Wohnung leer zu machen. Bei meinen Eltern zog ich 2017 aus.
Die 2-Zimmerwohnungen liegen im Schnitt 15 bis 75 Euro über der Kdu. Vieleicht hilft das weiter, warum es eine 2 Zimmerwohnung sein muss, hat persönliche Gründe auf die ich nicht weiter eingehen möchte. Vor der Obdachlosigkeit, würde ich natürlich in den sauren Apfel beißen.. Gibt allerdings gerade nur eine Wohnung die geeignet wäre.
Wäre trotzdem schön wenn jemand auf diese Fragen Antworten hätte!
Die dritte Frage ist, wie funktioniert das mit dem Wohnungsangebot an das Jobcenter schicken? Brauche ich da wirklich drei Mietverträge und das Jobcenter sucht sich die passende aus, oder schicke ich einfach 3 Exposés mit einem selbstgeschriebenen Antrag zum neuen Jobcenter? Und was passiert wenn ich einfach eine Wohnung miete? Können mir die mietkosten komplett versagt werden, oder wird mir auf jeden Fall die gängige Kdu gezahlt? Wie sieht es dann mit Nebenkosten aus?
Und natürlich die Frage, ob ich auch ohne Zustimmung zum Umzug eine Erstaustattung beantragen kann?
LG und ein schönen Tag gewünscht!