Hallo habe Mal eine Frage ,
nehmen wir an eine Mutter ü40 die Erwerbsminderungsrente bezieht (700 Euro ) lebt mit ihrer 17 jährigen Tochter in einer Wohnung, die Tochter beantragt Hartz4 und alle Angaben werden im Hauptantrag gemacht und angegeben , es ergeht ein vorläufiger Bescheid wo die Mutter komplett rausgenommen wird da ihr Bedarf gedeckt ist durch Erwerbsminderungsrente so steht es im vorläufigen Bescheid.
Nach 6 Monaten kommt plötzlich ein entgültiger Bescheid wo die Mutter mit in der BG Berechnung drin ist und somit ist die Tochter nicht mehr Bedürftig und muss nun per Erstattungsbescheid die Leistungen der vergangenen 6 Monate komplett zurück erstatten , auch der Weiterbewilligungsantrag wird abgelehnt da der Bedarf gedeckt sein soll , zwecks Rückforderung ergeht ein gesonderter Bescheid an jedes Haushalts Mitglied.
Die Mutter ist aber durch ihre Erwerbsminderungsrente nicht SGBII leistungsfähig muss sie nun die Kosten zurück erstatten , eine Verletzung der Mitwirkung liegt nicht vor alle Angaben wurden im Hauptantrag gemacht die Behörde kannte alle Bezüge usw und ist es überhaupt möglich das eine Erwerbsminderungsrente ist ja kein Einkommen in dem Sinne angerechnet wird in einer BG ?