Hallo Ihr alle,
ich bin ganz neu hier und bedanke mich schon jetzt für Eure Hilfe!
Zu meiner Frage:
ich bin seit April diesen Jahres in einer Weiterbildung im sozialen Bereich mit sehr guten Berufsaussichten. Diese habe ich mir selbst gewünscht und konnte Sie nur gegen Widerstand beim Jobcenter durchsetzen. Die zuständige Sachbearbeiterin Frau H. wollte mir Steine in den Weg legen, war dann aber krank und ihre Vertretung hat den Bildungsgutschein problemlos bewilligt.
Nun bin ich mitten in der Weiterbildung (Vollzeit, 40 Std. wöchentlich) und nächste Woche steht ein zweiwöchiges Praktikum an, danach wieder zwei Wochen Schulung, dann Abschluss Mitte Juni.
jetzt ist Frau H. wieder da und fordert von mir ab sofort 15 Bewerbungen bis Mitte Juni. Meinen Einwand, mit der Weiterbildung voll ausgelastet zu sein, lässt sie nicht gelten.
Ich will aber meine WE zum lernen nutzen und mich dann nach dem Praktikum bewerben (wenn ich auch das Praktikumszeugnis habe). 15 Stück werden es wohl kaum werden, da ich ja noch lernen muss ...
Es existiert keine Eingliederungsvereinbarung - die letzte hatte ich vor mehreren Jahren mal unterschrieben, seitdem bin schon mehrfach in Beschäftigung gewesen, die dürfte ja dann wohl kaum noch gültig sein?
Kann mich die gute Dame trotzdem zwingen? Kann sie mich trotz fehlender EVG zwingen? Sind Sanktionen nicht zurzeit sowieso ausgesetzt? Was kann mir passieren, wenn ich weniger Bewerbungen schreibe? Die Aufforderung von Frau H. erfolgte heute telefonisch.
Danke im voraus,
Eure Ella