Danke dir schonmal für die Antwort, kannst du mir denn auch sagen wie das mit den 100 euro ist die wir für die Heizkosten dazu zahlen? Werden die da schon mit einberechnet oder nicht? Weil wir sie ja ab dem 1.12.22 gezahlt haben, also das komplette letzte Jahr, der Abrechnungszeitraum der Abrechnung aber für davor ist? iwie kapier ich da nur Bahnhof.
Beiträge von Gevatter
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Hiho vllt kann mir ja hier einer eine unverbindliche Antwort geben.
Wir haben heute die Nebenkjostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2022- 31.12.2022 erhalten und bekommen eine Rückerstattung von 1210 Euro ( ja, kein Schreibfehler xDDDD )
Im Normalfall wäre es ja kein Grund zur Freude, da es als Einkommen gewertet werden würde aaaaaaber wir zahlen aus dem Regelsatz 94,95 Euro zur Miete dazu.
Was ich aber auch noch nicht so ganz kapiere, wir haben in der letzten Nebenkostenabrechnung eine Heizkostenerhöhung von 100 Euro ( auch aus dem Regelsatz weil zu teuer...) zum 1.12.2022 gehabt um die Preiserhöhungungen abzufangen. Ich verstehe die Abrechnungszeiträume nicht so wirklich ( musste mich damit nie ausienandersetzen ) Der neue Abrechnungszeitraum ist ja für den Zeitraum 01.01.2022- 31.12.2022 aber die 100 euro Heizkostenerhöhung haben wir ja erst ab dem 1.12.22 gezahlt fließt dieser Betrag jetzt in diese Berechnung mit ein oder erst in die nächste ?
und ich habe in einigen Artikeln gelesen, das wenn Nebenkostenguthaben zustande kommen und man aus dem Regelsatz einen Teil der Miete und/oder einen Teil der Heizkosten/Nebenkosten dazu zahlt, dieser Anteil x12 dann einem bei einer Rückzahlung zusteht und nur alles was darüber hinaus geht vom JobCenter verrechnet werden darf?
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Aus dem Satz werde ich leider nicht wirklich schlau
Im Schreiben vom 3.7 ist klar von einer Eingliederungsvereinbarung die Rede. Das Schreiben wurde aber nach dem 1.7 aufgegeben und auch das Gespräch diesbezüglich hat noch nicht stattgefunden. Muss ich mich auf eine Eingliederungsvereinbarung einlassen oder kann ich aufgrund des Datums auf einen Kooperationsplan bestehen. Weil beide ja unterschiedliche Richtlinien bezüglich Sanktionen etc. haben und "bestehende" Eingliederungsvereinbarungen erst spätestens zum 31.12 in Kooperationspläne umgewandelt werden müssen.
Da es sich ja nicht nur um eine reine Namensänderung handelt und das ´Schreiben auch von einen mir unbekannten Sachbearbeiter ist, kann ich diesen nicht einschätzen. Ich habe in der Vergangenheit viele schlechte Erfahrungen mit dem JobCenter gesammelt und traue dem Sachbearbeiter daher zu, dass er versucht mir noch eine Eingliederungsvereinbarung "unterzujubeln" um bessere Sanktionsmöglichkeiten zu haben.
Daher die Frage ob ich mich auf eine Eingliederungsvereinbarung einlassen muss oder aufgrund des Datums auf einen Kooperationsplan bestehen kann.
Durch meine Depressionen fällt es mir sehr schwer solche Fragen so zu formulieren, dass deutlich wird was ich meine. Und mit solchen Links mit Seitenlangen Erklärungen bin ich komplett überfordert.
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Hiho an alle
Meine alte Eingliederungsvereinbarung ist ausgelaufen ( schon vor einer ganzen Weile ) und ich habe jetzt Post bekommen bezüglich einer neuen Eingliederungsvereinbarung ( Termin ist am 24.7 ). Das Schreiben selber ist vom 3.7 Da es aber ab dem 1.7 der Kooperationsplan eingeführt wurde, stellt sich mir die Frage, in wie weit ich mich auf eine Eingliederungsvereinbarung einlassen muss ? Kann ich aufgrund der neuen Regelung zum 1.7 auf einen Kooperationsplan bestehen ?
Ich hoffe das mir dazu jemand etwas sagen kann.
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Geld zurück legen ist so ne Sache wenn man schon 50 euro abgezwackt bekommt für die Heizkosten. Was wäre denn jetzt das beste Vorgehen ? Also um die Erhöhung anzufechten?. Bin mit solchen Sachen leider absolut nicht vertraut.
Danke aber dennoch für die ganze Hilfe
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Das stand in der Abrechnung. Wir bekommen heute auch endlich von der BFW an die 3 verbleibenden Heizungen Messgeräte.
Aktuell müssen wir 143 Euro Nachzahlung leisten ( wird auch nciht übernommen weil nicht angemessen, es hieß letztes jahr bei der Nachzahlung das es das letzte mal sei, dass es übernommen würde ), Das Geld dafür haben wir zurück gelegt.
Wir wissen halt jetzt nur nicht wie wir am besten vorgehen sollen.... 104 Euro mehrkosten im Monat können wir einfach nicht stemmen. Nehmen wir die Erhöhung aber nicht hin und bekommen eine astronomische Nachzahlung stehen wir auch vor einem unlösbaren Problem....
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Na dann hoffen wir mal, das es eine anpassung gibt... wenn nciht weis ich nicht wie es weiter gehen soll... 100 euro mehr können wir nicht aufbringen.
Müssen ja jetzt schon jeden cent 5x umdrehen und vom regelsatz 50 euro selber zahlen.
Müssen wir die Preiserhöhung denn so hinnehmen? Weil sie ja nciht anhand der Nachzahlung berechnet wurde ( die zum glück nur 140 euro sind )
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Hiho an alle,
mir und meiner Frau fällt gerade die Decke auf den Kopf. Wir zahlen seit knapp 1 Jahr 50 Euro der Monatlichen Heizkosten von unserem Regelsatz, da hier nur Pauschal abgerechnet wird ( keine Messgeräte an 3 von 5 Heizungen ) und wir somit über dem "angemessenem" Wert liegen. Jetzt haben wir die Nebenkostenabrechnung bekommen, wo drinne steht, dass Aufgrund der aktuellen immensen Preissteigerung sich unsere Heizkosten von Monatlich 138 euro auf 242 Euro erhöht. Müssen wir die Steigerung von 104 euro komplett selber tragen weil wir schon vorher über dem angemessenem" Wert lagen oder wird das teilweise übernommen?
Hoffe das mir jemand dazu antworten kann.
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Hatte vorhin ein tolles telefonat mit meiner Sachbearbeiterin und sie meinte ich soll mir keinen stress machen. Die EGV sei bis ende des Jahres gültig weil bei mir besondere Umstände herrschen und ich mir keinerlei sorgen machen muss etc,
Ist erstmal eine riesen Erleichterung und ich soll mich sofern ich mich dazu im stande fühle mit dem SPDI in Verbindung setzen damit die mich unterstützen.
Jetzt kann ich endlich mal wieder eine Nacht durchschlafen.
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Hiho sorry das ich mich jetzt erst wieder Melde. Ich musste mich erstmal um die ganzen Sachen kümmern^^
Eine Frage hätte ich noch, in der Eingliederungsvereinbarung steht:
"Die Eingliederungsvereinbarung erstreckt sich zunächst über einen Zeitraum von 6 Monaten vom 15.12.2021 bis zum 14.12.2022"Was genau stimmt denn jetzt ? 6 Monate oder 15.12.2021 bis zum 14.12.2022 ?
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Ich wurde über mehrere Wochen von einem Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes besucht der dann eine Beurteilung schrieb.
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Hallo zusammen
Ich bin seit vielen Jahren schwer Depressiv und ich wurde 2018 im zuge einer EGV vom Sozialpsychiatrischen Dienstes für weniger als 3 stunden arbeitsfähig und das vorraussichtlich auf dauer beurteilt. Nun bin ich umgezogen und habe beim neuen JobCenter die EGV unterschrieben weil ich der ganzen Sache mit Verwaltungsakt etc nicht gewachsen gewesen wäre. Diese läuft am 15.06 aus.
Teil der EGV war/ist es, das ich einen Termin bei einem Rentenberater wahrnehme und dies auch nachweise. Und genau da ist mein Problem.... Ich habe seit jahren panische Angst davor die Wohnung zu verlassen und alleine der Umzug war für mich der reinste Horror. Da ich das ganze aber nicht mit einem Artest belegen kann, weil dafür müsste ich ja raus zu einem Arzt gehen.... weis ich nicht was ich machen soll/kann.