1. Lass dir "ofw" in den PA eintragen.
Mein PA ist abgelaufen. Habe nur gültige ausländische Ausweisdokumente. Ich schätze mal, dass die Meldebescheinigung dann eben in Verbindung mit einem europäischen Reisepass verwendet werden kann.
2. Das ist vollkommen korrekt, dass vorrangige Leistungen geprüft werden. Macht es das Jobcenter nicht, macht es sich sogar schadenersatzpflichtig.
Das neue JC hat meinen ALG II -
Bewilligungsbescheid vom alten JC längst erhalten. Es gab nie einen
Anspruch auf ALG I, geschweige denn einen Bewilligungsbescheid.
3. Füll es einfach aus.
4. Da füll auch das aus. Kein Sozialgericht wird dir vorläufig Leistungen zusprechen, weil du keinen Bock hast, ein paar Kreuzchen zu setzen.
Kann mir nicht vorstellen, dass ein
freiwilliger Fragebogen zum Migrationshintergrund durch das
Sozialgericht zur Vorraussetzung für den Leistungsbezug gemacht werden
kann.
5. Dann bitte das alte JC im eine Bestätigung, dass du dort keine Leistungen mehr beziehst. Oder bitte das neue, sich mit dem alten in Verbindung zu setzen.
Ist bereits geschehen. Es dauert halt alles sehr lange.
Ansonsten solltest du dich wirklich mal nach einer richtigen Wohnung umschauen. Oder erst Arbeit suchen, dann dorthin ziehen.
Das tue ich schon die ganze Zeit. Leider haben wir in den meisten Städten akute Wohnungsnot und der Zuzug der Flüchtlinge hat dies nur weiter verschärft. Gut bezahlte Arbeit zu finden ist ebenso schwer, besonders wenn man nicht ausreichend qualifiziert ist.
Viele Grüsse
Paul
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