Folgende Situation:
Ich lebe mit meinem Sohn in einer Wohnung, wir beziehen in einer Bedarfsgemeinschaft Hartz IV, bzw. Bürgergeld. Ich selbst kann aus gesundheitlichen Gründen momentan leider nicht arbeiten, obwohl ich es gerne tun würde. Momentan ist mein Sohn noch Schüler. Im September fängt er eine Ausbildung an, und erhält Ausbildungsgehalt. Sein Gehalt bekommt er auf sein eigenes Konto.
Frage:
Wird sein Ausbildungsgehalt an das Hartz IV unserer Bedarfsgemeinschaft angerechnet? Muss er im übertragenen Sinne mit seinem Ausbildungsgehalt mich quasi mitversorgen? Letzteres wäre gar nicht gut.
Danke und Grüße