Beiträge von Alfie

    Hallo Zusammen,

    ich möchte in ein anderes Bundesland umziehen, wohin genau ist aber noch völlig offen. Bevor ich mit der Wohnungssuche beginne, wollte ich mich um einen WBS kümmern. Also war ich beim Wohnamt in meiner Stadt und die Dame dort meinte dass ich erstmal eine Wohnung gefunden haben muss und für diese Wohnung wird dann der Schein ausgestellt.

    Das macht für mich wenig Sinn. Ich bin davon ausgegangen dass man den WBS ausgestellt bekommt und dann damit bundesweit auf Wohnungssuche gehen kann. So steht es jedenfalls auf Info-Seiten im Netz. Und auch dass der WBS 12 Monate gültig ist.

    Das beisst sich doch mit der Aussage der Sachbearbeiterin.

    Wisst Ihr wie sich das genau verhält?

    LG

    Hallo,

    Ich habe bei der Wohnungssuche festgestellt dass meist keine Einbauküche vorhanden ist. In meiner jetzigen Wohnung ist eine EBK Teil der Wohnungsausstattung inkl. Waschmaschine. In der Wohnung davor ebenso.

    Würde ich bei Umzug Kühlschrank, Spüle etc. und Waschmaschine vom JC gestellt bekommen? Auch wenn es nicht meine erste Wohnung ist... Ich habe einfach keine EBK die ich mitnehmen könnte und müsste alles neu kaufen.

    Was denkt Ihr ?

    Alfie

    Guten Morgen,

    dass man beim neuen zuständigen JC das Wohnungsangebot bewilligen lassen muss um Miete und Nebenkosten in voller Höhe zu bekommen verstehe ich.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man aber beim bisherigen Jobcenter den Umzug auch genehmigen lassen und das geht nur wenn der Umzug notwendig ist.

    Was ist wenn der Umzug nicht "notwendig" ist? Wenn man eine Wohnung gefunden hat die das neue Jobcenter als angemessen betrachtet aber es keine Notwendigkeit für den Wohnungswechsel gibt?

    Bzw was gilt (außer neuer Job oder günstigere Miete) als Notwendigkeit?

    Alfie

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    Hallo Ihr,

    mich umtreibt ein neues Problem. Ich ziehe am 05.09.22 in eine andere Stadt. Alles in Eigenregie, keine fin. Unterstützung.

    Ich frage mich welches JC bis/ ab wann zuständig ist. Was ist da ausschlaggebend?

    • ist für den vollen Monat 09/22 (bei Umzug am 05.09.) entweder noch das alte oder schon das neue JC zuständig?

    • meldet man sich beim alten JC per

    Veränderungsmitteilung ab?

    • dann mit Neuantrag zum neuen JC, muss

    man den persönlich abgeben? Oder

    reicht der Postweg?

    • die Anmeldung beim neuen JC geht doch

    aber erst nach Ummeldung, oder?

    • ist es so dass man beim alten JC den

    Tag des Umzugs angibt, der wird im

    Aufhebungsbescheid notiert und ist dann ausschlaggebend für den

    Neuantrag? Unabhängig davon, wann

    man sich ummeldet und den neuen Antrag

    einreicht? (alles natürlich noch im

    gleichen Monat)

    • Ist der Beginn des Mietvertrages irgendwie

    von Bedeutung? Der überschneidet sich

    um einen Monat mit dem alten.

    • Ist irgendwas zu beachten wenn man

    mitten im Monat umzieht und nicht zum zb

    01.09. ?

    ... stehe da irgendwie aufm Schlauch.

    Alfie

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    Hallo liebe Community!

    Jetzt muss ich doch hier fragen... woran ich verzweifle ist folgendes:

    Ich möchte in eine Gegend ziehen, die knapp 600km von meinem jetzigen Wohnort entfernt ist. Dort suche ich sowohl auf dem Land, in kleineren Städten als auch in größeren Städten nach einer kleinen Wohnung.

    Nur, woher soll man wissen, wie teuer die Wohnung sein darf? Man wird ja immer auf den Mietspiegel verwiesen. Welcher Mietspiegel denn? :hmm Hat jedes Kleinkleckersdorf einen anderen? Wie findet man den raus?

    Bei der Wohnungssuche im Internet gibt es einen Link zum jeweiligen Mietspiegel. Dort steht die Preisentwicklung pro m². Meinetwegen Ort xy 2019 bis 40m² 7,20€. Ist es das was gemeint ist? Wenn ja, wie ist das zu verstehen? :dash

    Gruß

    Alfie