Gut Tag.
Habe ein Änderungsbescheid vom Jobcenter bekommen in dem mir mitgeteilt wird, dass das Jobcenter das Guthaben von den Betriebs- und Heizkostenabrechnung einbehalten wird.
Die Entscheidung zur Aufhebung beruht auf § 48 Absatz 1 Satz 1 10 Buch sozialgesetzbuch SGB X in Verbindung mit § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II. Die Entscheidung ist mit Wirkung für die Zukunft im Zeitraum vom 01. 07 bis 31.07 22 aufzuheben.
LG Hotte5