Gerade auf diesem Portal ist zu lesen, dass Anträge, die bis zum letzten des Monats gestellt werden, RÜCKWIRKEND zum 1. des betreffenden Monats zu berücksichtigen sind. Und nun? Leider hatte ich mich zuvor verquer ausgedrückt. Aber darauf habe ich mich bezogen:
Nach aktueller Rechtslage werden Leistungen für den gesamten Monat erbracht, in dem der Antrag gestellt wird. Auch wenn erst beispielsweise am 31. Juli der Antrag gestellt wird, besteht ein Hartz IV Anspruch vom 01. Juli rückwirkend an. 06.07.2021
Na sowas! Das erübrigt doch einige Ratschläge und Verweise, die hier gegeben wurden.
Es handelt sich um eine schriftliche Anhörung. Persönlich wäre ich deswegen da nicht hingegangen. Die drehen einem das Wort im Mund um und protokollieren nicht wahrheitsgemäß. Von wegen Probleme "klären". Wie man das hier nur empfehlen kann! Warum wird bei so etwas nicht gleich auf anwaltliche Unterstützug hingewiesen?
Ich war den gesamten Zeitraum über leistungsberechtigt. Außerdem bin ich nicht ins Ausland geflohen, bin ganz in der Nähe und postalisch erreichbar, Auch zu ermitteln durch die beliebte Abfrage beim Einwohnermeldeamt.
Der Eilantrag für die nicht bewilligten Leistungen seit Antragstellung wurde mir anwaltlich empfohlen.
Zitat erstellt und wir bleiben sachlich