Erstmal lieben Dank für deine Bemühungen
Joa das wird uns unterstellt das es verschweigen wurde wo dem einfach so nicht ist. Es wurde dem Sachbearbeiter den wir persönlich kennen alles mitgeteilt bevor die Gewerbeanmeldung überhaupt statt fand.
Man kommt halt mir Argumenten wie das wir es in der Leistungsabteilung nicht gemeldet haben.
Das wollte ich eigentlich wissen wie hoch die Abzüge eben sein dürfen. Partnerin hat das Gewerbe abgemeldet wie geschrieben und steht dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung. Derzeit halt 100 € durch Nebenverdienst.
Lieben Gruß und einen schönen Abend
Malcom
Beiträge von MalcomX
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LIEBEN DANK schon mal im voraus und hier mal das Schreiben
Bedeutet für Euch voraussichtlich: Falls Ihr Deine Partnerin abmeldet, bekommt ihr unterm Strich weniger. Denn ihr Einkommen wird weiterhin anteilig bei Dir angerechnet - während Ihr für Deine Partnerin keine Leistungen mehr bekommt.
Danke für deine Antwort aber die Sachlage hat sich geändert .... Also Partnerin ist weiterhin beim Jobcenter gemeldet und halt Arbeitssuchend mit 100 € NebenverdienstUuuups sorry war keine Absicht und hier nochmal
Drei Beiträge hintereinander zusammengefügt
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Hallo ! ! !
Ich nenne vorweg erstmal die Eckdaten ....
- Bedarfsgemeinschaft mit meiner Partnerin
- Gewerbliche Nebentätigkeit meiner Partnerin seit 05/2021
- Beendigung der gewerblichen Tätigkeit zum 08/2022
Durch die gewerbliche Tätigkeit entstanden Überzahlungen wo das Jobcenter ja berechtigterweise zurück haben will und wir haben eine Anhörung bekommen wo 30% des Bezuges gekürzt werden soll.
Zu meiner Frage !
Diese Rückzahlungen beziehen sich auf den Zeitraum von 05/21 bis 12/21 und die Überzahlung von 01/22 bis Abmeldung des Gewerbes, also 08/22 muss erst noch abschießend berechnet werden. Sind diese 30% das Maximum wo monatlich einbehalten werden darf oder wie sieht es von der rechtlichen Seite her aus ?
Lieben Gruß an euch alle und einen schönen Tag
MalcomBeitrag in vorhandenes Thema geschoben und Thema
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Hallo ! ! !
Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft und beziehen beide derzeitig ALG2. Meine Partnerin ist Selbstständig und wir wollten jetzt hergehen, da wir ja ständig alles zurückbezahlen müssen, bzw. es halt gleich abgezogen wird, das Sie sich freiwillig gesetzlich weiterversichert und Sie somit vom Jobcenter raus ist.
Ich bin seit Jahren erkrankt und von daher krank geschrieben.
Die Dame vom Jobcenter meinte zu mir, das es egal ist, wenn meine Partnerin vom Jobcenter weg ist, würde dies weiterhin als Bedarfsgemeinschaft angesehen, und somit ebenso die Regelung gilt.
Alles was meine Partnerin über 150 € verdient, würde angerechnet werden .....
Ist das richtig so ?
Lieben Gruß und euch allen einen schönen Abend
Malcom