Beiträge von Joerg W

    Hallo,

    wir haben folgende Situation. Unsere Tochter, 25, hat im Juni ihr Studium beendet. Sie hat ihre Studentenwohnung gekündigt und zieht nun vorübergehend wieder bei uns ein. Nun war sie beim Jobcenter und hat sich arbeitssuchend gemeldet. Sie wird vermutlich ab September eine Stelle bekommen. Als nächsten Schritt geht es nun darum, ob sie Anspruch auf ALG 2 hat. Vom Jobcenter hat sie die entsprechenden Anträge zugeschickt bekommen. Unsere Frage ist nun, inwieweit unser Einkommen beim Bezug von ALG 2 eine Rolle spielt. Offensichtlich sind wir ja nun eine Bedarfsgemeinschaft. Was bedeutet das und welche Relevanz hat das Familieneinkommen auf den Anspruch auf ALG 2? Sie bekommt von uns keine weitere Unterstützung, da sie sich selbst versorgen möchte. Macht es Sinn mit ihr einen Mietvertrag zu schließen? Hat das Einfluss auf das ALG 2?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

    Beste Grüße

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