Beiträge von Sanft

    Der Arzt verschreibt die Medikamente, sie nimmt sie ein und gut

    Die Medis haben Nebenwirkungen, können nicht wahllos jedem Patienten gleich verschrieben werden und der Körper muss sich an das Medikament erst gewöhnen. Er musste wer weiß wie lange mit zu wenig Hormon auskommen. Nun muss er schauen, was da eigentlich mit ihm passiert. Daher schleicht man ganz vorsichtig ein und steigert dann – nach einigen Wochen – wieder etwas, damit der Körper "mitkommt". Da an dem Hormon viele andere Hormone hängen, kann es am Anfang ein ganz schönes Chaos geben. Manchmal dauert es – bis der Körper ganz richtig eingestellt ist – bis zu einem Jahr. Es braucht viel Geduld.

    Wenn das Einkommen des Ehegatten für den Bedarf (2x Regelsatz von 404 Euro + Miete) reicht, gibt es kein ALG2.

    Danke für Die Info. Gas/Heiz-Kosten werden also nicht mitgezählt?

    Hallo,
    ich würde gerne wissen ob überhaupt ein ALG2 Anspruch für eine Ehefrau besteht, die zusammen mit ihrem Ehemann lebt (welcher in Vollzeit beschäftigt ist).

    Da das dann ja sowieso als Bedarfsgemeinschaft gelten dürfte, stellt sich mir die Frage ob es dann auf den Regelsatz als Partner: 374 Euro (404 Euro?) kommt oder wie wird das verrechnet.

    Die Ehefrau hat kein eigenes Einkommen aber ein eigenes Konto. Die Ehefrau bekommt ebenfalls kein "Taschengeld".

    Nun wird ja auch nach dem Einkommen des Ehemanns und dem Vermögen gefragt (zwecks gemeinsamen Wirtschaften), sowie Heiz (Strom/Wasser), Kaltmiete & Nebenkosten.

    Und was ist wenn die Ehefrau die Heiz und Mietkosten mittragen muss, durch beispielsweise Erspartes?

    Weiterhin würde mich auch interessieren was für Hilfe(n) einem zustehen kann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen oft Schwierigkeiten hat eine Arbeitsstelle zu finden / zu arbeiten.
    Schilddrüsenunterfunktion diagnostiziert -> chronische Erkrankung.

    Im Antrag muss man das ja auch angeben. Inwiefern beeinflusst das die Antragsstellung?
    Oder ist das gar nicht relevant?

    Vielen Dank.

    Gruß

    Hallo zusammen!

    Mein Arbeitsvertrag ist ausgelaufen/geendet, ich habe nun nach 3 Monaten Online einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt.

    Ich musste mich dann nach Einladung per Post auch persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
    Dort teilte man mir dann mit, dass ich erst ab heute gemeldet bin.

    Mehr als meinen Perso abgegeben und dem Blatt "Anhörung zum Eintritt einer Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung" gab es nicht.

    Ich soll jetzt eine Stellungnahme zu einer verspäteten Arbeitsuchendmeldung machen.
    Ich gehe schwer davon aus, dass ich nicht um eine Sperrzeit herum komme?

    Mein Arbeitsvertrag endete im April. Mein ehemaliger Manager hatte mir einen neuen Posten Mitte Mai versprochen. Daraus wurde Ende Mai und dann nichts. Er selber hatte dann gekündigt.
    Davon gibt es leider nichts Schriftliches...

    Ich habe eine Verletzung am Fuß, dazu ein eintägiges Attest vom 10.06.22 + Überweisungsschein.

    Da ich nicht in einem Arbeitsverhältnis stand und ich mich nur für eine Fahrstunde entschuldigen musste, reichte ein eintägiges Krankschreiben aus.

    Bringt es überhaupt was zum Arzt zu gehen und rückwirkend nochmals um ein Attest zu bitten?

    Die Verletzung am Fuß ist auch weiterhin vorhanden, tritt immer wieder auf und ist bekannt über Jahre - ich war mehrmals schon bei Orthopäden.
    Die beheben das Problem dann und es geht für eine Weile bis es wieder von vorne los geht.

    Weiterhin habe ich die Meldepflicht nicht gekannt.

    Ich habe vor ca. 7 Jahren mich einmal Arbeitssuchend gemeldet, um Stellenvorschläge zu bekommen aber bezog keinerlei ALG und kann mich nicht erinnern das gesagt bekommen zu haben :confused:


    Habe nun ein paar Fragen!

    1. Warum bin ich erst seit heute 12.07.22 gemeldet, wenn ich Online auf der Website meinen Arbeitslosengeld-Antrag (ALG1) gestellt habe?

    Dort steht auch:

    Zitat

    Sie haben am 03.07.2022 Ihren Antrag online eingereicht. Im nächsten Schritt wird Ihr Antrag auf Vollständigkeit geprüft. Bitte haben Sie etwas Geduld. Wenn Ihre Agentur für Arbeit sich bei Ihnen meldet und weitere Dokumente benötigt, können Sie diese hier hochladen.

    2. Habe ich Grund genug um die Sperrzeit zu verhindern?


    3. Wie lange wird die Sperrzeit sein? Und beginnt die Sperrzeit erst mit Beginn des Arbeitslosengeldanspruchs? (Sprich 03.07. oder 12.07.)

    Danke im Vorraus :saint::thumbup: