Ok danke für die Tipps.Ich werde den Widerspruch heute noch fertig machen.
Ja und als Regelbedarf haben die 360 Euro angegeben und davon Kindergeld ,was ich ja nicht habe,als Einkommen angerechnet. Dort steht das das anzurechnede Einkommen zunächst den Bedarf an Sicherung zum Lebensunterhalt abdeckt.Und das nach dieser Anrechnung verbleibende Einkommen den Bedarf für Unterkunft abdeckt.