Guten Tag,
meine Tochter (22) zieht in eine eigene Wohnung zum 1.8..
Zum Zeitpunkt wo sie den Mietvertrag unterschrieben hat war sie noch Selbstständig.
Sie hat sich mit der Selbstständigkeit übernommen.
Gewerbe wird diese Woche noch abgemeldet.
Nun hat meine Tochter die Wohnung und bekommt am Freitag die Schlüssel.
Sie muss nun aus finanziellen gründen Hartz IV beantragen.
Kann das Amt den Umzug versagen?
Des weiteren kann sie Erstausstattung für die Wohnung beantragen?
Sie nimmt einiges aus der Familien Wohnung mit.
Ihr Zimmer inklusive Bett.
Ihr Kind kommt im November.
Die wichtigen Fragen:
muss sie den Umzug beantragen? Oder erst umziehen dann Hartz IV Antrag stellen.
Was kann sie alles beantragen für einen Reibungslosen start mit ihrem Kind?
Unterstützung von uns Eltern bekommt sie in jedem Fall.Nur Finanziell sind wir nicht auf Rosen gebettet.