Möglich ist das durchaus. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob das Jugendamt da so mitspielt, wenn ein - noch dazu behindertes - Kind beteiligt ist. Da würde ich mich an deiner Stelle erstmal erkundigen, ob es Probleme wegen Kindeswohlgefährdung geben könnte.
Wieso sollte das Kindeswohlgefärdung sein? Ist wie eine Wohnung mit Garten, zugegeben eine kleine Wohnung, aber meine Nachbarn hier leben zu fünft (2 Erwachsene, 3 Kinder) auf 55qm. Da sind 40qm auf einem 150qm Grundstück zu zweit Luxus. die Schule direkt vor der Haustür, 24/7 Sicherheitsdienst, großer Erlebnisspielplatz auf dem Gelände. Und mein Sohn ist auch nicht schwerbehindert, er hat Autismus und kommt in der Schule nicht zurecht (zu laut, keine Förderung usw). das ist einer der Hauptgründe warum ich dort hinziehen möchte, er fühlt sich dort total wohl und ist wie ein anderer Mensch + die Schule die dort ist kennt sich mit Autismus aus, hat kleine Klassen und dafür, dass es eine Privatschule ist, ist sie finanzierbar.