Danke für die Antworten.
Gibt es da keine Sonderregelung wegen Covid? Man stelle sich vor ich müsste mal einen Monat mit Grundsicherung den Lockdown überbrücken.
Dann ist die Grundsicherung also als Darlehen zu sehen, da die Selbstständigkeit nach dem Lockdown fortgesetzt wird und man danach wieder Geld verdient. Folglich ist ALG2 nur "sinnvoll" wenn ich weiß, dass ich auch 6 Monate bedürftig bin?
Versteht ihr was ich meine? Das ist doch ungerecht, ich habe mir doch nicht ausgesucht, dass der Staat mir ein Arbeitsverbot gibt. Ich wollte arbeiten und jetzt habe ich Schulden? Kann man da nicht irgendetwas machen?
Also soweit ich weiß ist doch die ALG2 zugänglichkeit extra vereinfacht worden seit Covid, damit Menschen aufgrund der Krise nicht an Ihre Ersparnisse müssen um ein Arbeitsverbot auszugleichen!?
LG
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