Beiträge von solero14
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Hallo Tamar,
vielen Dank für die Antwort ! Bezüglich der vorläufigen EKS für die ersten 6 Monate wurde ich ja von meinem Sachbearbeiter dazu angehalten, keine Gewinne über 600 € zu veranschlagen, damit ich die vollen Bezüge weiter erhalte.
Während ich Deine Antwort lese, dämmert es mir, dass er vielleicht genau das meinte, dass eben die Bezüge unter diesem Aspekt normal weiterlaufen. Ich habe mit ihm erörtert, dass in den ersten 6 Monaten keine oder kaum Gewinne erzielt werden, das hat er akzeptiert. In der Sache und vom Konzept steht er sehr hinter mir, es gibt zwar kein Einstiegsgeld, es gab aber eine zweckgebundene Förderung in Höhe von 5000 € für Sachkosten.
Ich verstehe es doch richtig- wenn ich im Monat 7 die zukünftige EKS für die Monate 7- 12 abgebe und meine Schätzung ergibt, dass ich in dem Zeitraum z.B. 3000 € Gewinne habe, dass mir dann die 3000 € in dem Halbjahr im Voraus abgezogen werden, ich also monatlich 500 € weniger erhalte ?
Dann wäre alles einleuchtend. Wann ist denn der Zeitpunkt, von dem ab ich mich komplett selber krankenversichern muss bzw. ich mich auch vom Jobcenter
abmelden kann / muss ?
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Ich habe aus dem ALGII - Bezug heraus eine Selbstständigkeit begonnen, vom Jobcenter befürwortet, Anmeldung beim Finanzamt / Steuer- Nr. ist durch und meine Gewinne in den ersten
6 Monaten sind lt. EKS unter 600 €, so dass ich keine Abzüge habe.
Was mir jetzt unklar ist: der Herr bei der vom Jobcenter geförderten Gründungsberatung sagte, im Monat 7 der aufgenommenen Tätigkeit muss wieder eine Einschätzung der Gewinne für
die Monate 7- 12 erfolgen, wonach sich dann die Höhe der Bezüge richten würde.
Mein Sachbearbeiter vom Team Selbstständige gab mir für den Start jedoch bei einem Telefonat die kurze Info : " für 6 Monate nach Beginn ( bei mir 1.6.22 ) der Tätigkeit zahle ich die Bezüge noch..." - wie passt das zusammen, stehe ich dann ab 1.12. ohne Leistungen da, obwohl ich noch keine Gewinne mache bzw. wie gehe ich jetzt weiter vor ???
Ich wäre dankbar für eine Aufklärung!