Hallo,
nehmen wir mal an, ich bekomme für Monat X ALG2 und habe gleichzeitig in dem Monat eine befristete Beschäftigung angefangen. Das JC lässt überweist dann keine Leistungen für Monat X. Nun teile ich meinen Arbeitgeber mit, dass er das Gehalt von Monat X gerne zum 1. des nächsten Monats überweisen soll statt Ende Monat X. Der Arbeitgeber hat nichts dagegen.
Danach teile ich dem JC mit, dass ich im Monat X noch kein Gehalt bekomme habe und noch um die Leistungen dafür bitte (-> Zuflussprinzip).
Das JC findet nun heraus (durch Anruf beim Arbeitgeber o.ä.?), dass ich die Überweisung absichtlich so verschoben habe. Was könnte mir drohen?