Erst einmal Danke für deine Antwort.
Ich habe halt 3 Termine nicht wahrnehmen können, weil sie mir nicht zugestellt wurden. Also schon irgendwie aus heiterem Himmel.
Und da vertrau ich meiner Sachbearbeiterin jetzt nicht mehr, um die Unterlagen in einem verschlossenen Brief beim Jobcenter einzureichen. Deshalb würde ich die gerne selber zum ärztlichen Dienst schicken. Wenn ich dann schriftlich beim Jobcenter die Adresse erfrage, ist damit erstmal soweit meine Mitwirkungspflicht erfüllt, oder können mir dann dennoch Sanktionen/Einstellung der Leistung drohen, wenn die Abgabefrist beim Jobcenter überschritten ist?