Beiträge von Hayden

    Für sowas gibt es Beratungsstellen vor Ort

    es ist wesentlich einfacher wenn man hier schon eine konkrete oder zumindest provisorische ungefähre auskunft erhalten könnte. habe ja jetzt einige sachverhalte geschildert.

    was zum Bürgergeld kommt, weiß niemand. Das ist Zeitverschwendung, darüber bereits jetzt zu spekulieren.

    es gibt doch schon konkrete ankündigungen, heute abend wurde sogar berichtet dass der gesetzentwurf bürgergeld vom kabinett beschlossen wurde.

    wenn überhaupt dann wird sich nicht mehr allzuviel daran ändern. jedenfalls wird viele leute diese umstellung betreffen und diese erwarten auch natürlich dann auch antworten auf fragen die sich ihnen stellen.

    aufgrund der reform und der aktuellen inflations-situation schon mal sowieso, werden viele neue bezieher hinzukommen und anträge versuchen zu stellen, die bisher mit der materie (hartz iv, jobcenter) noch nie was oder sehr lange nichts mehr zu tun hatten.

    Im Übrigen finde ich es schade, dass du nicht auf meine Fragen eingehst.

    ich bin durchaus darauf eingegangen. ist halt keine einfache situation bei mir.


    Was haben denn deine Eltern an Rente? Wie hoch sind die Hauslasten? Kindergeld gibt es anscheinend noch?

    vorweg: habe mich gerade eben mal auf die suche begeben, man findet irgendwie im prinzip keinen sinnvollen hartz iv rechner im netz, der auch für unsere situation passt (erwachsener U25 im elternhaushalt, geschweige denn BG mit rentnern). habe das aber mal selbst ansatzweise berechnet anhand der regelsätze und es sieht wohl doch nicht so gut aus wie ich eigentlich dachte.

    mit kindergeld etwa 2000 gesamteinkommen, abzüglich stand derzeit grob 500 an wohnkosten (grundsteuer, hausgeld für die verwaltung wo diverse posten enthalten sind, dann strom, gas, versicherung usw.). Also mir ist wieder eingefallen, der strom wird ja gar nicht übernommen, dann sind es eher 400 bis 450.

    Höchstens die 200 oder 300 für die krankenversicherung in zukunft, könnte man evtl. noch hinzurechnen.

    .
    vielleicht könnte man dann stattdessen noch wohngeld versuchen, wenn es für alg 2 oder dessen umbenennung ab 2023, nicht reicht.

    hatte eigentlich gehofft dass beim bürgergeld diese bedarfsgemeinschaft endlich wegfällt und man einen individuellen anspruch hat, sowie überhaupt diese u25 regelungen wo ja auch der regelsatz um 20% gekürzt wird. danach sieht es ja leider nicht aus.

    und auf die kindergrundsicherung soll sich man sogar noch mehrere jahre gedulden müssen... bis dahin hab ich sowieso keinen anspruch mehr.

    dann bleibt mir wohl im zweifelsfall nur übrig, wenn oder solange sich nichts anderes für mich ergibt, noch mehrere jahre arbeitslos und ohne geld vor mir dahinzuvegetieren und erst dann mit 25 einen antrag zu stellen. <X

    das einzige was ich noch machen könnte wäre eine gleichstellung als schwerbehinderter zu beantragen- weiß aber nichts genaueres wie man das machen soll- und mich wieder bei der arbeitsagentur als "ausbildungssuchender" anzumelden wo ich aber auch in der vergangenheit ja nur probleme hatte. weitergeholfen wurde mir dort sowieso leider nicht. :(

    es kam insbesondere am schluss nur druck ohne ende, warum man nicht endlich ne ausbildungsstelle findet, aber was kann ich denn machen wenn ich allein schon mit bewerbungen völlig überfordert bin, ganz abgesehen von einstellungstests, vorstellungsgesprächen und assessmentcentern. auf so einem weg krieg ich nie eine arbeit oder lehrstelle, vorher werde ich noch komplett wahnsinnig und reif für die geschlossene. es ist für mich schon eine extreme belastung und versetzt mich in panik dass ich der familienkasse alle paar monate bewerbungen zusenden muss, für betriebe in denen ich eigentlich sowieso nie arbeiten könnte.

    ich meine ich könnte zur not mir irgendwie noch vorstellen zur überbrückung erst mal ne geförderte ausbildung in nem bbw oder irgendwas in der art zu machen, aber ich weiß nicht ob ich das bei meinem zustand wirklich länger als ein paar tage oder wochen aushalten würde.

    Eigentlich sollte in erster Linie jeder für sich selbst verantwortlich sein.

    meine vorstellung von gesellschaft ist nicht eine wo nur jeder sich selbst am nächsten ist. genau deswegen läuft doch hier so vieles schief, eigentlich steht dieses ganze system mittlerweile kurz vor dem kollaps aufgrund von jahrzehntelang betriebenem neoliberalismus und sozialabbau.

    in einem sozialstaat sollte man sich nicht zu schade sein oder gar dafür schämen müssen, leistungen zu beantragen auf die man anspruch hat. es gibt jede menge verdeckte armut und arbeitslosigkeit eben wegen dieser ganzen ämterbürokratie. viel einfacher wäre es den leuten ein bedingungsloses grundeinkommen auszuzahlen, die allermeisten würden auch dann immer noch weiter arbeiten, wenn sie können und ein arbeitgeber sie nimmt.

    leider ist man zu so einem schritt bzw. so einer großen reform noch nicht bereit.

    selbst mit sowas wie einer negativen einkommenssteuer würden aber sicher bereits viel mehr personen eine aufstockung erhalten als es heute der fall ist, eben weil sehr viele gar nicht als arm oder bedürftig erfasst und ermittelt werden und man alles umfangreich selbst beantragen muss anstatt dass der staat den leuten mal von sich aus entgegenkommt und aktiv nachfragt ob jemand hilfe welcher art auch immer benötigt.

    wenn man es den leuten so schwer macht dass ein großteil, ihnen eigentlich zustehende unterstützungsleistungen gar nicht erst beantragt, spart der staat natürlich viel geld. Aber zu welchem preis, er macht es sich jedenfalls sehr leicht und lässt leute mitunter komplett im stich die es aus diversen gründen nicht schaffen sich komplett selbst zu helfen oder durch den behördendschungel zu kämmen.

    insbesondere kranken und behinderten menschen wird durch diese umstände viel zusätzliches leid angetan.

    widerspricht sich.

    damit meinte ich, dass wir lange zeit noch nichts beantragt haben in der zeit wo ich schon de facto arbeitslos war (davor hatte ich bafög) weil wir damals sowieso davon ausgingen keinen anspruch zu haben oder eben dass ich noch was finde das mir einkommen bringt. es sind ja jetzt auch die regelsätze gestiegen bzw. steigen deutlich ab 1. januar wodurch mehr menschen anspruch haben die dafür vielleicht zu viel einkommen hatten.

    das mit rehabilitation usw. kann man dann gucken wenn man beim jobcenter angemeldet ist (falls das überhaupt klappt). bei mir könnte es eher auch sein dass es perspektivisch auf die grundsicherung hinausläuft. und im moment gilt sowieso ein sanktionsmoratorium, auch soll beim bürgergeld nicht mehr direkt in jedem fall ein job angenommen werden müssen sondern stattdessen z.B. weiterbildung wenn das besser passt.

    bei arbeit oder ausbildung wurde ich ja erfahrungsgemäß nirgends genommen, ich muss auch immer noch pro forma bewerbungen schreiben für die familienkasse.

    aber mir geht es jetzt auch in erster linie um das finanzielle, ob man unterstützung erhalten kann. ich kann wenn nötig auch noch genauere angaben machen.


    mit den 60 000 weiß ich eben nicht, in dem entwurf für bürgergeld steht dazu das gilt nur den antragssteller und für weitere personen nur dreißig tausend.

    wahrscheinlich müsste ich ja den antrag stellen, zumindest beim alg2/bürgergeld. oder soll man mehrere anträge stellen, auch beim sozialamt?

    bisher war es doch so dass die 60 000 auch für grundsicherungsempfänger galten, möglicherweise fällt das weg?

    ich verstehe auch nicht wie das in der praxis funktioniert, betrifft ja auch das wohngeld. also, gibt es da eine reihenfolge wer denn antrag stellt bzw. als antragsteller fungieren muss?

    bsp.; der mann hat 40 000 die frau nur 10 000, wenn jetzt er den antrag stellt ist es kein problem, wenn aber die frau den antrag stellt haben sie "zu viel", weil sie ja 60 000 haben dürfte und aber nur 10 000 hat, jedoch der mann nur 30 000 haben dürfte aber 40 000 hat.

    oder kann man das unter den familienmitgliedern aufteilen? ich meine es wird in vielen fällen so sein dass das ungleich aufgeteilt ist, zählt vielleicht nur die gesamtsumme? oder dass eine einzelperson auch unter mehreren nur maximal die 60 000 haben darf?

    im falle des wohngelds sollte jedenfalls auch mein vater antragsteller sein können- insbesondere wenn man nur dann die 60 000 behalten dürfte.

    zudem haben wir eine selbstbewohnte immobilie die eigentlich angemessen sein sollte also von der quadratmeterzahl aber bei der grundsicherung soll es ja irgendwie nach dem wert gehen anstatt wie bei hartz iv nach der größe. muss man jetzt auch noch einen gutachter beauftragen der den wert der immobilie schätzt oder wie läuft das.

    ist alles extrem kompliziert und widersprüchlich in diesem sozialstaat.

    Beiträge hintereinander zusammengefügt

    Bitte erst Antwort abwarten

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu sozialen Hilfen die wir als Aufstockung beantragen

    könnten. Ich bin U25, lebe mit meinen Eltern zusammen, beide schon

    Altersrente, bei einem Elternteil aber nochunter der Regelaltersgrenze, beide

    zudem schwerbehindert.

    Ich gehe aufgrund meiner gesundheitlichen Situation und diversen persönlichen

    Problemen schon längere Zeit keiner Tätigkeit (Schule, Studium etc.) nach,

    war noch in keinem Arbeitsverhältnis.

    Da man bis 25 im Normalfall eine Bedarfsgemeinschaft ist hatten wir lange

    keine Leistungen beantragt, lagen auch eigentlich über der Grenze, nur jetzt

    ist aufgrund der aktuellen Situation mit den massiven Kostensteigerungen

    die Situation anders, vermutlich werden jetzt auch viele Menschen die bisher

    nichts beantragten hatten, eine Aufstockung anmelden.

    Eine berufliche Lösung wurde für mich noch nicht gefunden bzw. es ist auch

    unwahrscheinlich dass diese so schnell gefunden wird, bin wegen meinem
    gesundheitlichen Zustand eigentlich auch nur begrenzt arbeitsfähig
    und habe einen Gdb 30. Wir wissen leider nicht genau worauf wir Anspruch

    haben da man dazu sehr unterschiedliches hört oder eben auf unterschiedliche

    Leistungen Anspruch haben könnte.

    Seit Corona haben sich ja ein paar Sachen geändert, man soll bis zu 60 000 pro

    Person behalten dürfen in den ersten zwei Jahren und die Wohnkosten werden

    erst mal voll übernommen. Ich hoffe man kann hier eine genauere Auskunft
    erhalten was man jetzt als bedarfsgemeinschaft oder haushat/familie behalten

    darf.

    Ich habe gelesen man wäre dann eine gemischte Bedarfsgemeinschaft was

    anscheinend sehr kompliziert ist. Meine Eltern können ihren eigenen Bedarf

    mit ihren Renten definitiv selbst decken- solange die Energiepreise nicht ganz

    ins unermessliche steigen zumindest-, ich selbst erhalte noch Kindergeld.

    Es wird aber in Kürze höchstwahrscheinlich auch noch die Krankenversicherung

    bei mir selbst zu zahlen sein, ich hatte mal gelesen dass man auch dafür eine

    Aufstockung erhalten kann, also wenn man nur bedürftig ist wegen der Kosten

    für die Krankenkasse.

    Dann soll ab Januar schon das Bürgergeld gelten, ich weiß nicht ob man dazu

    auch schon eine Auskunft geben kann. Wir könnten evtl. noch bis Januar warten
    mit der Beantragung wenn es dann einfacher ist oder andere Regeln gelten. Aber

    es heißt sowieso oft, dass man sechs oder sogar zwölf monate auf die bearbeitung

    des antrags warten muss.

    Die Alternative wäre Wohngeld wo es auch Anfang nächsten Jahres eine große

    Reform geben soll, aber dort wird ja vermutlich das mit der Krankenversicherung nicht
    berücksichtigt. Ich persönlich habe praktisch keine Ersparnisse sowie kein einkommen,

    ein Elternteil hat eine relativ große Summe von etwa 60 000 und das andere eine

    geringe Summe von wenigen Tausenden, an Einkommen beide nur Rente.

    Wir hatten vorher noch nie Leistungen bei Behörden wie Jobcenter oder Sozialamt

    beantragt, also wäre das erste Mal, von daher haben wir keine Erfahrungen damit,

    auch mit der zugehörigen Bürokratie. vermutlich müssen dann alle zum amt, es

    wäre ja einfacher wenn nur ich für mich selbst einen antrag stellen müsste aber es

    ist ja eine Bedarfsgemeinschaft.

    Ich stelle es jetzt mal in die Kategorie zu Leistungen und Antrag, hoffe dass es dort

    richtig ist.