Moin Leute, folgender Sachverhalt: Meine Schwester (21) ist nicht mehr bei uns wohnhaft und bezieht BaFöG. Kindergeld wird in der Bedarfsgemeinschaft von unserer Mutter bezogen, jedoch wird es bekannterweise auf ihren Bedarf angerechnet. Somit hat ja eigentlich niemand was davon. Würde es nicht mehr Sinn machen wenn meine Schwester ja aufgrund ihres eigenen Wohnsitzes einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes machen, somit würde unserer Mutter der Betrag nicht angerechnet werden und sie könnte ihr das Geld Bar wieder zurückgeben? So hat sie doch theoretisch den kompletten Regelbedarfsatz ohne Anrechnung des Kindergelds und das Kindergeld "anrechnungsfrei" dazu? Falls ich irgendwas übersehe, nicht mit einberechne oder etwas schlicht nicht richtig zu sein scheint korrigiert mich bitte.
Mit freundlichen Grüßen
Willy107