Als ich den Antrag auf Umzug gestellt habe;
Die Behörde hat wohl nur keine Umzugserforderlichkeit festgestellt.
Umziehen kann man trotzdem, man hat aber die Umzugskosten und evtl. Kautionskosten selbst zu zahlen.
Als ich den Antrag auf Umzug gestellt habe;
Die Behörde hat wohl nur keine Umzugserforderlichkeit festgestellt.
Umziehen kann man trotzdem, man hat aber die Umzugskosten und evtl. Kautionskosten selbst zu zahlen.
Es ist für das JC nicht relevant, wie du das "Selbststudium" einschätzt. Es sind Online-Kurse.
Der Freibetrag hat sich enorm geändert und es gilt § 12 (4) SGB II.
Es ist schade zu hören, dass das Arbeitsamt
Es geht absolut nicht um das Arbeitsamt oder die Diskussion über Online-Kurse. Es wird auch niemand abgestempelt.
Es geht um deine Bedürftigkeit. Es gibt keine andere öffentl. Stelle, die vorrangig leisten müsste.
Die zuständige Behörde für einen Antrag ist das Jobcenter.
Nach den Antworten in #7 gehe ich davon aus, dass dein "Selbststudium" gar
nichts Anerkanntes ist. Die "Tätigkeiten" in deiner Schulzeit sind irrelevant.
Anspruch auf Bürgergeld haben Bedürftige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen sicherstellen können und die kein erhebliches Vermögen haben. Als erheblich gilt hier mehr als 40.000,- verfügbares Vermögen.
Steht mir das neue Bürgergeld zu ?
Man stellt einen Antrag, (Formulare gibts im Netz ), dann gibt man die relevanten Daten und Nachweise und erwartet den Bescheid.
Mit 21 Jahren bildest du zusammen mit deinen Eltern für das JC eine Bedarfsgemeinschaft aus 3 Personen.
Wie sicher bist du dir?
Sehr sicher. Der Mindestlohn ist Gesetz. Mit einem Minijob gammelst du nirgends rum, sondern bist Aufstocker.
Bitte hör mit deiner Berechnungs-Akrobatik auf.
Nur ein Arzt kann dich AU schreiben. Wenn weniger als 3 Std. noch aktuell ist und auch bleibt, kann das JC dich evtl. zum Sozialamt "verschieben". Auch dann könntest du evtl. in einem Minijob arbeiten.
aber ich will unbedingt wieder was sinnvolles tun bzw. es zumindest versuchen.
Dann bewirb dich auf passende Minijobs. Das ist sehr sinnvoll.
Darf ich jetzt, trotz AU, einen Minijob (520 €) ausüben?
Nein, aber du kannst dich arbeitsfähig schreiben lassen von deinem Arzt. Dann steht der Erwerbstätigkeit nichts im Wege, sofern ein AG dich einstellen will.
auch wenn das bedeutet für einen Stundenlohn von 4,30€ zu arbeiten
Was soll dieser Unsinn bedeuten? Der gesetzliche Mindestlohn beträgt auch für Minijobber 12,- /Std.
Du hast für Dezember und Januar Leistungen erhalten. Was wäre so schlimm daran, dass das JC einmal eine Überzahlung zurückfordert?
ob es Sinn macht auf diese Teilzeitstelle annehmen
Das macht auf jeden Fall Sinn und ist nicht kompliziert.
Als Kunde sollte man immer dafür sorgen, dass die korrekten Daten dem JC rechtzeitig vorliegen.
Was wird dann aus deiner selbstständigen Tätigkeit?
bis zu 110€ Pro Kind darf dazu verdient werden was nicht angerechnet wird.
Das ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit/Job/Arbeit, sondern sonstiges Einkommen.
Also wenn ich eine Quittung von der Familie bekomme für jedes Kind...
Müsste das gehen.
Wie schon gesagt wurde: Je nachdem, wie gut du dem JC die Geldherkunft erklären kannst.
Geht das, da ich ü25 bin?
Ja, das geht. Da du über 25 bist, bildest du eine eigene BG.
In der Wohnung/Haushalt leben dann 3 Personen in 2 BGen.
habe ich Angst das mir Leistungen gekürzt werden.
Angst ist dann ein anderes Thema.
Eine HG könnte natürlich nach der Antragstellung vermutet werden und nicht nur wegen der Heizkosten. Dazu würde das JC dir Fragen stellen und Nachweise haben wollen.
Deswegen würden aber nicht sofort die Leistungen für dich gekürzt werden.
Deswegen müsste auch nicht das gesamte Haus umgerüstet werden.
Kann man einen Mietvertrag ohne Heizkosten machen ?
Ja, das ist möglich.
Man kann eine Pauschalmiete vertraglich vereinbaren, in der Summe X € ist dann alles enthalten.
Das JC wird einen Haushaltsenergie-Bedarf (Strom) herausrechnen, weil Haushaltsstrom aus dem Regelbedarf zu zahlen ist.
Nach dem Ihnen vorgelegten Mietangebot sind die Kosten der Wohnung angemessen".
Die Kosten der Wohnung (Unterkunft und Heizung) sind insgesamt angemessen.
dort war man erstmal auch verwundert warum nicht direkt geschrieben wurde ob das nun dennoch übernommen wird oder nicht.
Es wurde doch direkt geschrieben. Was sollte noch konkretisiert werden?
Also würden Sie wahrscheinlich die 190€ Heizkosten übernehmen?
Ja, das JC würde die gesamten KdU /Kosten der Unterkunft übernehmen.
Konkret noch keinen Vorschlag, mir sollen aber welche zukommen.
Wie kommst du dann schon auf mind. 35 Wo-Std., 6-Monate befristet und zum Mindestlohn?
Wenn VV kommen, solltest du dich bewerben.
Möchte aber nochmal etwas zum Thema Vertikale Anrechnung sage.
Diese Bitte findet keinen Eingang in die neue Gesetzgebung.
Nun soll ich in etwas wechseln mit mind 35 Stunden, natürlich befristet - 6 Monate, Mindestlohn.
Gibt es dazu einen Vermittlungsvorschlag vom JC?
Mein Vorschlag wäre, sich erst einmal zu bewerben. Es ist nicht garantiert, dass du diesen Job auch bekommst.
Ich bin 37 Jahre alt
Dann gilt nach § 12(2,Nr.1) SGB II für das Barvermögen:
(37 x 150) +750 = 6.300,-.
Was passiert denn wenn man eine Maßnahme ablehnt?
Dann verzichtet das JC auf eine Anhörung vor Sanktion und auch auf eine Sanktion. Weil Sanktionen derzeit ausgesetzt sind.
Vielleicht bietet das JC dir eine andere Maßnahme an, die besser passt?
Nach ein paar Tagen bekam ich mehrere Jobangebote per Post,
Ein Jobangebot und eine Bewerbung darauf bedeuten auf keinen Fall bereits, dass du irgendwelche Tätigkeiten machen musst, die dort vielleicht gefordert werden.
Was wurde dir angedroht? Welche Sanktion hättest du zu erwarten? An welchen Widerspruch gegen was denkst du jetzt schon?
Ältere Gutachten (wie alt?) können durchaus durch aktuelle Gutachten zur Leistungsfähigkeit ersetzt werden.
Ja, Anfang November wäre umgehend für den Fall, dass sein BWZ zum 31.12. endet.
Dann würde ab 1.1.23 ein neuer BWZ laufen und ein neuer Bewilligungsbescheid kommen.
Richtig, es gibt noch kein neues Gesetz. Das ist mir bekannt.
Wenn der Fragesteller meint, alle Bescheide/BWZ würden wegen des Bürgergeldes zum Jahresende auslaufen/enden wegen des Bürgergeldes, dann irrt er.
Bitte Eingangsthemen aufmerksamer lesen! Der Bescheid des
Themenerstellers läuft am 31.12.22 aus.
Mein Bescheid läuft wie bei vielen anderen denke ich mal auch, am 31.12 aus.
Nur, wenn dein BWZ/Bewilligungszeitraum zum Jahresende regulär endet, solltest du Anfang/Mitte November deinen ganz normalen üblichen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Alles andere wird sich dann ab 1.1. 23 ergeben.
daß uns kein Zuschuß vom Amt zusteht
Richtig. Ihr seid als BG nicht leistungsberechtigt.
Oder sehe ich das falsch?
Ja, falsch. Denn wer nicht leistungsberechtigt ist, hat keinen solchen Anspruch.
Du hast Erwerbseinkommen und daraus Anspruch auf die 300,- Energiepauschale.
Im Übrigen könnt ihr Wohngeld beantragen.
Oder dürfen Selbstständige auch nicht mehr als 100€ pro Monat verdienen?
Doch, sie dürfen.
Sowohl Selbstständige als auch nicht Selbstständige im ALG2-Leistungsbezug dürfen mehr als 100,- pro Monat verdienen.
Warum sollte ein Selbständiger keinen Freibetrag für Erwerbstätigkeit bekommen?
Sorry für ein Missverständnis. Ich will damit ausdrücken, dass die Freibetragsgrenze nicht bei 100,- bzw. 600,- für 6 Monate liegt.
Weder für selbstständige noch für nicht selbstständige Erwerbstätige.
Für Selbstständige gilt diese anrechnungsfreie Summe nicht. Sie beträgt übrigens nicht nur 100,00 Euro. Für Selbstständige gilt:
§ 3 Alg II-V - Berechnung des Einkommens
Ansonsten dürfen und sollten auch Selbstständige möglichst mehr verdienen.