Beiträge von MO481

    Hallo,

    ich bin neu hier und hoffe eine Antwort auf meine Frage zu finden. Per Suchfunktion habe

    ich ähnliche Fälle gefunden, aber keinen der genau zutrifft. Falls ich doch etwas

    übersehen habe tut es mir Leid, ich hoffe das ist kein Problem.

    Die Situation ist Folgende:

    Ich (23) absolviere momentan eine Ausbildung die ich voraussichtlich im Dezember

    abschließen werde. Eine Übernahme ist von der Seite meines Betriebes nicht möglich.

    Nach der Ausbildung wollte ich eine schon sichere geringfügige Beschäftigung annehmen in der ich 520€ verdienen werde und dazu ALG2 beantragen, um so die Zeit bis zu meinem Studienbeginn im folgendem

    Wintersemester zu finanzieren.

    Ich lebe zusammen mit meiner Freundin (24). Sie ist Studentin und bekommt kein Bafög

    Sie hatte noch nie einen Antrag gestellt, hat aber auch ab kommendem Semester ihre

    Regelstudienzeit überschritten und wäre dann grundsätzlich nicht mehr förderungsfähig,

    wenn ich das richtig verstehe. Neben dem Studium hat sie zwei Minijobs, mit denen Sie

    insgesamt 450€ verdient. Wir haben keine Kinder und leben zu zweit in einer

    Mietwohnung.

    Meine Frage bezieht sich nun auf die Bedarfsgemeinschaft die wir gemeinsam bilden, und auf die Anrechnung des Einkommens meiner Freundin auf den ALG2-Anspruch. Wie wirkt sich das Einkommen meiner Freundin auf den Anspruch aus? Spielt es eine Rolle ob sie schon mal einen Bafög-Antrag gestellt hat? Gibt es weitere Aspekte die in der Konstellation eine Rolle spielen oder wird meine Freundin wie ein gewöhnliches Mitglied der Bedaufsgemeinschaft einbezogen? Als Studentin wäre sie ja eigentlich nicht förderungsfähig. Wie kann ich so meinen/unseren Anspruch berechnen?


    Ich bin relativ neu in der Materie und wäre dankbar für jede Antwort, Anmerkung und Hilfe da ich noch keinen richtigen Durchblick habe. :hmm