Niemand ist hier erziehungsunfähig.
Wenn das passiert, kann sie nicht ausziehen, darum geht es, das geht nur wenn das unabhängig von den Eltern beantragt werden kann, sie ist ja volljährig, die Eltern können ihr in nix reinreden. Sie können sich das nicht leisten wenn keine Miete übernommen wird vom Amt. Daher ist eben die Frage, ob die Tochter Bürgergeld unabhängig von den Eltern beantragen kann, wenn sie Mietvertrag und Psychologengutachten vorlegt. Amt sagt nein, sie haben nochmal angerufen, es heißt keine Chance. Aber Zusammenleben geht nicht. Die letzte Aussage des Jugendamtes war "Dann müssen Sie ihr Kind eben vor die Tür setzen und strenger sein". Ja super.