Frage: warum können diese nicht abgesetzt werden ?
Die SV-Beiträge müssen von mir bezahlt werden, sind Pflichtversicherungen und stehen in direktem Zusammenhang mit der einmaligen Einnahme.
Ich finde jetzt gerade den Beitrag nicht wieder, in dem steht, dass auch Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung abgesetzt werden müssen.
Gefunden im I-Net:
Diese Beträge sind laut § 11b SGB II vom Einkommen abzusetzen
Gemäß den gesetzlichen Grundlagen, die § 11b SGB II zu entnehmen sind, wird beim Bezug von ALG 2 jedoch nicht das komplette Einkommen angerechnet. Vielmehr gibt es gewisse Beträge, die von den Einnahmen abgezogen werden. Hierzu gehören unter anderem die Steuern, die auf das vom Hartz-4-Empfänger erzielte Einkommen zu entrichten sind. Auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung sind, einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung, nicht anrechenbar.
Des Weiteren sind die folgenden Beträge vom Einkommen eines ALG-2-Empfängers abzusetzen:
Werbungskosten (Kosten, die mit der Ausübung eines Berufs in Verbindung stehen: z. B. Fahrtkosten)
Beiträge zu privaten Versicherungen, insofern diese gesetzlich vorgeschrieben und angemessen sind
Beiträge zur Altersvorsorge, die nach dem Einkommenssteuergesetz gefördert werden
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten
Diese Absetzbeträge sorgen also dafür, dass sich das für Hartz-4-Empfänger anrechenbare Einkommen verringert und so weniger von den Ihnen zustehenden ALG-2-Leistungen gekürzt werden
Auch habe ich mit der Krankenkasse gesprochen, ob es nicht möglich ist, die Krankenversicherung einmalig von der einmaligen Einnahme zu berechnen.
Das würde nicht gehen ... ich stand und stehe 6 Monate später weiterhin im Leistungsbezug. Aufgrund der einmaligen Zahlung für 6 Monate nicht, so wird die einmalige Einnahme als Grundlage für die monatlichen Zahlungen herangezogen. Auch bin ich nach seiner Aussage pflichtversichert.
Diese einmalige Einnahme bringt nur Ärger ... hätte ich das vorher gewußt, hätte ich darauf verzichtet !