Beiträge von tulip70

    Es gilt das Zuflussprinzip, von daher ist das völlig korrekt. Allerdings muss der Freibetrag auch 2x berücksichtigt werden.

    Und wenn du im Juli dann keinen Lohnzufluss hattest, muss es für Juli volles ALG2 geben.

    Ich hatte im Juli den letzten Lohn von meinem Minjob ausgezahlt bekommen. Beim Minijob gab es immer rückwirkend das Geld. Ich kündigte Minijob zum 14.06. und fing den Midijob am 15.06. an.

    Das waren 421,75€ Vom Minijob Juni-Lohn, die ich Juli ausgezahlt bekam. Dazu bekam ich aufstockend 484,12€ vom JC -die Bearbeiterin meinte, das ist korrekt so, mehr steht mir nicht zu für den Juli.


    Ach so, der Freibetrag.. ich hab keine Ahnung, ob die den dann auch 2x berücksichtigt haben. Blicke leider gar nicht durch.

    Hallo, ich bin total aufgewühlt. Ich habe im Juni einen Midijob angefangen (Gehalt unterschiedlich, arbeite 20-24 Std./Woche). Soweit alles ok, aber nun soll ich die gesamten Leistungen aus August (knapp 460€) zurückzahlen.

    Grund: Ich bekomme immer Ende des Monats meinen Lohn des aktuellen Monats. Das sagte ich der Bearbeiterin auch, das sieht sie ja an meinen Kontoauszügen.

    Der 30. und 31.07. waren Samstag+Sonntag. Ich bekam dieses eine Mal (sonst immer pünktlich im selben Monat) meinen Lohn erst am 1.08. (Montag) auf mein Bankkonto überwiesen.

    Ich meinte, das war einmal. Mein Chef kann auch ein Schreiben machen, dass er rechtzeitig die Lohnauszahlung angewiesen hat, aber es eben diesmal mit der Bank nicht pünktlich gebucht wurde.

    Sie meinte, das ist egal. Es kam erst am 1.08. der Juli-Lohn und am 30.08. der August-Lohn -somit zwei Löhne in einem Monat = keinerlei JC-Ansprüche.

    An sich verstehe ich den Grund ja, aber dürfen die das wirklich, wenn das ein einziges Mal passiert ist und wirklich nur an EINEM Werktag liegt?!

    Sollte ich in Widerspruch gehen? Die Bearbeiterin meinte, ich hab keinen Grund für einen Widerspruch.