Es gilt das Zuflussprinzip, von daher ist das völlig korrekt. Allerdings muss der Freibetrag auch 2x berücksichtigt werden.
Und wenn du im Juli dann keinen Lohnzufluss hattest, muss es für Juli volles ALG2 geben.
Ich hatte im Juli den letzten Lohn von meinem Minjob ausgezahlt bekommen. Beim Minijob gab es immer rückwirkend das Geld. Ich kündigte Minijob zum 14.06. und fing den Midijob am 15.06. an.
Das waren 421,75€ Vom Minijob Juni-Lohn, die ich Juli ausgezahlt bekam. Dazu bekam ich aufstockend 484,12€ vom JC -die Bearbeiterin meinte, das ist korrekt so, mehr steht mir nicht zu für den Juli.
Ach so, der Freibetrag.. ich hab keine Ahnung, ob die den dann auch 2x berücksichtigt haben. Blicke leider gar nicht durch.