Beiträge von Lodoss

    Hallo,

    und danke für die Aufschlüsselung.

    Ist der Bezieher von Arbeitslosengeld II in einem Testament mit einem

    Vermächtnis bedacht worden oder kann er als naher Angehöriger oder

    Ehepartner nach Eintritt des Erbfalls Pflichtteilsansprüche geltend machen,

    dann bietet § 33 SGB II den Sozialbehörden einen noch effektiveren Zugriff

    auf das neue Vermögen des Anspruchsberechtigten.

    Richtig, der Anwalt hatte jedoch, ohne konkret Bezug zu diesem Paragraphen zu nehmen, gesagt, dass hier kein Erbfall im "klassischen Sinne" eintritt, weil niemand verstorben ist. Sozusagen wurde nur, so wie ich ihn verstand, die Erbabwicklung (des Hauses) für die Zukunft abgehandelt.

    Also hier lag damit kein "Vermächtnis bedacht" oder "nach Eintritt des Erbfalls" vor.

    Aber ich bin da selbst ratlos.

    Vielen Dank und Grüße

    Vielen Dank,

    das beruhigt ungemein. Das deckt sich auch mit dem, was der Anwalt auch sagte und ich mich überhaupt zu der Entscheidung bewogte.

    Aber ich lasse das mal einfach mal weiter "ungeklärt", sofern es in Ordnung ist, vielleicht ergeben sich noch weitere Meinungen dazu. :)

    Wobei, wie ist das (Folgende) zu verstehen?

    Wahrscheinlich warst du gar nicht mehr aktivlegitimiert, einen Pflichtteilsverzicht zu erklären.

    Mit besten Grüßen

    Hallo liebe Mitforenten,

    es ist wie folgt. Ich selbst bei schon ein paar Jahre im Hartz IV-Bezug. Ich wohne durchgängig im Elternhaus, mit meinen leiblichen Eltern und meinem Bruder*.

    Ich habe noch zwei weitere Geschwister, aber die wohnen woanders.

    Vergangenes Jahr haben meine Eltern das Haus per Verschenkung an meinen Bruder (*) überschrieben.

    Wir waren dafür bei einem Anwalt für Erbrecht (inklusive Notar). Meine anderen Geschwister haben sich auszahlen lassen und damit auf den Pflichtanteil, der beim Todesfall einsetzen würde, verzichtet; ich habe hingegen komplett ausgeschlagen und ebenfalls auf meinen Pflichtanteil (im Sterbefall) verzichtet.

    Ich habe extra den Anwalt gefragt, ob das rechtens sei und er meinte, das sei völlig in Ordnung und er habe schon zig Fälle betreut, wo Hartz IV-Empfänger (in diesem Fall) ausgeschlagen hatten.

    Also habe ich das auch getan (und im Übrigen lief auch wirklich nichts unter der Hand später). Weil kein Geldfluss standfand und der Anwalt auch sagte, es sei in Ordnung, habe ich es nicht dem Jobcenter gemeldet.

    Nun sind einige Monate vergangen und im Zuge des Folgeantrags bekam ich (nach langer Zeit) wird einen kompletten Formularbogen und darunter unter "Vermögen" die Frage, ob ich Werte über Schenkung erhalten habe. Das habe ich nicht, nur ist mir jetzt mehr als bange zumute, dass es doch nicht zulässig war, obwohl es der Anwalt bestätigt hatte?

    Wie schätzt ihr das ein? Wird es Ärger geben oder hat(te) der Anwalt recht?

    Mit besten Grüßen und ich bin über jede Einschätzung dankbar.

    Wie soll ich mich nun verhalten? :fie

    PS: Hoffentlich war der Forenbereich richtig?