Sicherlich stellt niemand einen ALG II Antrag, wenn er keine
Sozialleistungen benötigt. Oder wie sehen Sie das?
Da Sie schon fragen, wie ich das sehe: ich sehe es so, dass ein Sozialstaat, so er denn einer sein will, im Bedarfsfall, der durch Kriterien bestimmt wird, unterstützend tätig wird - und dazu gehört für mich ausdrücklich nicht, dass Menschen, die ihre Arbeit verlieren, vor der Inanspruchnahme von Sozialleistungen ihre Ersparnisse aufzubrauchen haben (bis kurz vor die Armutsgrenze). Das hat etwas mit der Anerkennung von Leistung, Eigensicherung und verantwortungvollem Wirtschaften zu tun.
Letzendlich ist es aber egal, was Sie oder ich denken: Sie werden genauer als ich wissen, dass die Vermögensgrenze, die hier in Deutschland rechtlich gilt, bis Ende diesen Jahres 60.000 Euro für eine Einzelperson beträgt, und ab Januar nächsten Jahres sind es 40.000 Euro. Wer darunter liegt, hat einen legitimen Anspruch auf Hartz IV prospektive Bürgergeld.
Freundlicher Weise hat Tamar meine Frage beantwortet, und Ihr 'freundliches' Willkommen hier motiviert mich in der Tat nochmals, möglichst bald aus der Bedürftigkeit heraus- und in ein Beschäftigungsverhältnis einzutreten - vielen Dank dafür.
Viele Grüße, Fairbeit
Letztmalig, wir bleiben sachlich! Das Forum hat die Gesetze nicht
gemacht und versucht nur sie zu vermitteln