Wenn -nur ein Beispiel- Familienmitglieder zusammen Wohnen.
Eltern/Kinder, wurde unterstellt, dass die Eltern für die Kinder aufkommen. Wenn der Elternteil aber ein Schriftstück aufsetzte, indem er die Einstehung verweigerte, erhielt das Kind weiter vollen Umfang.
Wenn sich aber im SGBII nichts geändert hat, wäre meine Frage hinfällig.