Derzeit leistet das jobcenter gemäß § 26 SGB II - Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung einen Zuschuss I.H.v. maximal 73,77 €/Monat. Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung steigen ab 1.1.2023 auf durchschnittlich 105 Euro. Weiß man schon, inwieweit und ab wann der Zuschuss hierzu beim Bürgergeld angeglichen wird ?