Hallo.
vor etwa 1 Jahr habe ich mich geweigert eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreieben (Hauptgrund waren zu viele Bewerbungen und dass diese Rückwirkend gelten sollte also 1 Monat vor Start der Arbeitslosigkeit incl Sanktionen, weil ich den Bewerbungsnachweis damals nicht auf gut Glück zum Sachbearbeiter geschickt habe -Abgelehnt, weil ich wusste nicht mal den Namen des Sachbearbeiters usw.).
Nun gab es einen Anruf zum Kooperationsplan mit einer neuen Sachbearbeiterin (die alte Kollegin ist da nicht mehr) und die meinte, dass der Kooperationsplan schon vorbereitet ist und der wird zugeschickt. So wie der geschrieben wurde habe ich gleich gesagt, dass wenn dieser so zugestellt wird werde ich wahrscheinlich Einspruch einlegen woraufhin die Frau sagte:"Sie können nicht machen was Sie wollen, ich entscheide das". Das ist nun 6 Wochen her und keine Antwort (weder Kooperationsplan nocht sonstwas schriftliches.
Frage 1 deshalb: Ist der Kooperationsplan auch mündlich gültig?
Nächstes Problem: Ich habe letztes Jahr eine Umschulung beantragt, der psychiologische Dienst von der Agentur für Arbeit sagte beim 1. Termin gleich alles super, ich kann und soll das machen aber die Sachbearbeiterin sagte damals nur Nein (trotz schriftliches bitten, keine schriftliche Info). Außerdem habe ich Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch eingereicht woraufhin es einen Anruf gab, wo gesagt wurde, dass das nur mit einer Eingliederungsvereinbarung erstattet wird.
Frage: Ist das Rechtens bzw. lohnt sich der Weg zum Anwalt und wie schauts dann mit den Kosten aus? -Die paar Cents wegen den Fahrtkosten ist das kleinste Problem, wichtig wäre mir eher die Umschulung
Danke schon mal