Darf von einer Betriebskostenabrechnung, hier für 2021 deren Erhalt am 24.12.2022, erwirtschaftes Guthaben in Höhe von 20 € - 30 €, deren Gutschrift erfolgte am 04.01.23, bei der im nächsten Monat fälligen Zahlung des Bürgergeldes berücksichtig bzw. in Abzug gebracht werden?
Beiträge von JDarc
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Na das sah das Jobcenter heute leider anders, bitte machen sie dieses online. Schon mal drüber nachgedacht das heute jeder sein TUN und Handeln für richtig hält und dementsprechend reagiert.
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Wer kennt es nicht, Stromkosten explodieren und gehen durch die Decke, der Anteil im Bürgergeld Regelbedarf ist verschwindend gering.
.... dachte mal wir halten zusammen und einer weis etwas, was den anderen interessiert.
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Ich halte dieses Online Angebot, Jobcenter.digital nur unter Zustimmung der Cookies, alleine für datenschutzrechtlich sehr fraglich. Angeblich alles zum persönlichen Vorteil, welches durchaus fraglich ist. Wozu werden zu meinem Vorteil hier IP Adressen und/oder techn. Details meiner Geräte gespeichert. Das erinnert eher an den MfS.