Beiträge von Peter04
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Danke für deine Antwort.
Wieso erklärungsbedürftig?
Bin ich nicht sowieso angehalten, mich erstmal nach anderen Möglichkeiten umzusehen, bevor ich mich ans Jobcenter wende?
Ich meine gelesen zu haben, vorab mind. zwei Absagen von Banken vorlegen zu müssen.
Und wenn diese mir dann das Darlehen nur mit einer mtl. Rückzahlungsrate von z. B. € 100,- gewähren?
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Danke.
Gilt das auch für betriebliche Darlehen?
Werden dann monatlich unabhängig von meinen jeweiligen Einnahmen ca. € 50,- meines Regelbedarfs einbehalten?
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, den Computer (Betriebsausgabe) mit meinen Einnahmen verrechnen zu können. In der monatlich abzugebenden EKS findet sich hierfür ein eigenes Feld...
Meine Nachfrage beim Jobcenter half mir auch nicht wirklich weiter; dort erzählte man mir, ich müsse das Darlehen aus dem erwirtschafteten Freibetrag tilgen - also € 100,- + x Prozent.
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Hallo,
mich würde interessieren, wie die Rückzahlung eines vom Jobcenter gewährten Darlehens für einen "Arbeitscomputer" läuft. Aufgrund einer chronischen Erkrankung und einer eingeschränkten Arbeitsfähigkeit (3 bis 6 Stunden) mit einem GDB von 60 % arbeite ich als freiberuflicher Illustrator und wollte nun ein Darlehen für einen neuen Rechner beantragen.
Angenommen ich verdiene monatlich € 500,- dann darf ich davon, soweit mir bekannt, € 180,- behalten. Muss ich dieses Geld dann aufwenden, um das Darlehen zurückzuzahlen?
Wenn nun auch noch mtl. Ausgaben für Software hinzukommen, dürfen diese dann von den verbleibenden € 320,- abgezogen werden?
Vielen Dank für eure Antworten