Vielen Dank für die Verordnung von der Agentur für Arbeit. Finde es wichtig, immer anhand der aktuellsten original Gesetzestexte selbst zu prüfen!
Darin steht, dass es bei Einnahmen aus Erbschaften erst ab 1.7.23 gilt, das diese als Vermögen bewertet werden. Bei mir gibt es 2 unterschiedliche Wertungen:
Einmal Immobilienverkauf ...(Geerbte Immobilien und der Erlös aus deren Verkauf wurden bereits vor Einführung des Bürgergeld als Vermögen gewertet. Und auf Nachfrage bei meiner zuständigen Bearbeiterin vom JC so bestätigt)
Und das andere ist ein Betrag vom Konto meiner Mutter (beides noch nicht ausbezahlt)...und dieser würde dann bis Ende Juni 23 somit noch als Einkommen gewertet werden.
(Der Erbfall, Versterben meiner Mutter, fand bereits 2020 statt, dem Jobcenter Im Winter 2021 nach Erhalt des Erbscheins gemeldet, Verkauf der Immobilie mittels Versteigerung wg Unstimmigkeiten der Erbengemeinschaft erst im Herbst 2022, Auszahlung des Erbes steht noch aus)