Beiträge von FlatEric

    Hallo..ich wohne mit einer Bekannten in einer 2er WG. Sie bewohnt das Zimmer in der Wohnung, das vom Architekten als "Wohnzimmer" geplant war, es hat Zugang zur offenen Küche, die sogenannte Küchen-Bar und hat auch keine Türe zum übrigen Bereich der Wohnung. Ich bewohne das als " Schlafzimmer " geplante Zimmer, aber mit abschliessbarer Tür. Demnächst kommt die Kontrolle vom Jobcenter und möchte sich meine Wohnsituation ansehen. Nun habe ich gehört, dass in einer WG jedes Zimmer abschliessbar sein muss, sonst wird es nicht als WG anerkannt, aber das hieße ja, dass man in einer modern geschnittenen Wohnung keine WG gründen darf?...Wer hat hier Informationen, im Netz find ich hierzu wenig...

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    Hallo liebes Forum,

    ich wohne seit ca. 2 Monaten mit einer Bekannten in einer Wohngemeinschaft. Nun standen gestern unangemeldet die Kontrolleure des Jobcenters vor der Tür und wollten meine Wohnsituation überprüfen. Da meine Mitbewohnerin nicht zuhause war, und ich nicht einverstanden war, jemanden völlig unangemeldet in meine Wohnung zu lassen, verweigerte ich den Einlass.

    Nach Rücksprache mit der Leistungsabteilung stimmte ich einem weiteren, angemeldeten Besuch zu. Nun meine Fragen: Was wird bei einem solchen Besuch alles kontrolliert, bzw. welche Fragen werden da gestellt ? Die Wohnsituation stellt sich so dar, dass meine Mitbewohnerin das größere "Wohnzimmer" bewohnt incl. Kleiderschrank, PC-Arbeitsplatz, Fernseher und große Sofaecke als Schlafplatz. Ich bewohne das kleinere "Schlafzimmer" incl. Kleiderschrank, PC-Arbeitsplatz, Fernseher und Doppelbett. Wir haushalten getrennt, Lebensmittel sind im Kühlschrank getrennt, wir kochen aber öfters zusammen, nun befürchte ich, dass man uns eine Haushaltsgemeinschaft unterstellen wird. Wer hat von euch schon diese Erfahrung gemacht, und kann mir Tipps zum richtigen Verhalten gegenüber den Kontrolleuren geben?

    vielen Dank im Voraus...

    Hallo..liebes Forum

    ich möchte mit einer Bekannten eine Wohngemeinschaft gründen.

    Ich beziehe zur Zeit Bürgergeld in Stadt A und möchte nach Stadt B in ihre Wohnung ziehen. Ihr Hauptmietvertrag und Untermietvertrag sowie Umzugsgenehmigung Jobcenter Stadt A wurden dem Jobcenter Stadt B schon vorgelegt. Leider lehnt der Vermieter meiner Bekannten eine Untervermietung ab, aber einer ganz normalen Aufnahme in den bestehenden Mietvertrag stimmt er zu.

    Meine Frage ist nun, welche Unterlagen bzw. Bestätigungen benötigt das Jobcenter nun für eine Übernahme der KdU, ich möchte nämlich nicht, dass der Vermieter erfährt, dass ich Bürgergeld beziehe. Die Kosten der Miete und Nebenkosten würden wir uns exakt teilen und diese wären im ganz normalen Rahmen.

    vielen Dank für eure Antworten