Der Strom wird von uns gesondert bezahlt. Bei meiner Frage ging es darum das wir auf Rechtsgrundlage eines Urteils des xxxxxxxx und einem Urteil xxxxxxxx einen Antrag auf Übernahme der Stromkosten für den Betrieb der Gasheizung gestellt hatten und auch bewilligt bekommen haben . Nur wurde uns das bewilligte dann bei der Jahresabrechnung komplett wieder angerechnet so das wir da am Ende gar nichts bekamen. Da ist halt die Frage ob das so gehen kann weil sonst wäre ja das ganze ad Absurdum geführt.
Urteile immer mit Aktenzeichen bitte