Also, grundsätzlich ist es so, dass nur Vermögen, das dezidiert für die Altersvorsorge verwendbar ist, vor der "Verwertung" durch das Jobcenter sicher ist. Eine Aktienanlage, auch wenn du dem JC versicherst, dass sie der Altersvorsorge dienen soll, zählt nicht dazu.
Eigentlich wird nur eine Lebensversicherung, die nicht vorzeitig aufgelöst werden kann, und mit 65 Jahren zur Auszahlung fällig wird, anerkannt.