Perfekt. Danke dir
Beiträge von Itsme
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Die Berechnung des Jobcenters ist falsch, wenn er tatsächlich Azubi ist. Da sind ab 1.7. 520 Euro frei und darüber hinaus 30% des Betrages zwischen 520 und 1000 Euro.
Danke. Habs mir auch gedacht, aber ich rede da gegen eine Wand.
Was wäre das beste, schriftlich auffordern das zu prüfen?
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Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage zur Anrechnung des Ausbildungsgehaltes ab 1.7.23.
Mein Stiefsohn ist 22 und macht eine Ausbildung. Bisher hatte er 100 Euro Freibetrag und darüber wurden 80% angerechnet.
Nun haben wir einen Bescheid bekommen in welchem ab 1.7. weiterhin die 100 Euro Freibetrag angerechnet werden, bis 520 Euro werden 80% angerechnet und von 520-640 Euro seines Bruttogehalts berägt die Anrechung 70%.
Nun liesst man aber überall, auch auf der offiziellen Seite der Arbeitsagentur unter Informationen zum Bürgergeld das der Freibetrag ab 1.7 für Jugendliche Azubis auf 520 Euro erhöht wird. Sucht man weiter findet man noch die Einschränkung das es für unter 25 Jährige gilt.
Ist das so korrekt? Auf Nachfrage beim Jobcenter wollte man es so weitergeben. Hab schon 2 mal angefragt aber bisher wurde intern noch nichts weitergegeben.
Wäre dankbar für Antworten.
Grüsse
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das beruhigt mich schonmal sehr.
Grüsse
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Hallo zusammen, bin bei meiner Suche über dieses Forum gestolpert und hätte gleich mal eine Frage.
Meine Stieftochter beginnt ab August eine schulische Ausbildung und wird ebenfalls im August 18 Jahre alt.
Nun flatterte eine Aufforderung zur Mitwirkung ein das für sie ein Antrag auf Bafög gestellt werden soll.
Soweit klar das andere Leistungen vorgehen, aber nach einigem lesen bin ich verwirrter als vorher.
Was ist wenn der Bafög Anspruch niedriger ist als ihr Bürgergeld? Pech gehabt oder wird Bafög nur angerechnet wie Einkommen und entsprechend der Rest normal weitergezahlt?
Danke im vorraus