Beiträge von onedin

    Hallo zusammen,

    folgender Fall:
    A ist selbständige Kleinunternehmerin und ist daneben auf Bürgergeld angewiesen, da die Einnahmen bei weitem nicht für ihren Lebensunterhalt ausreichen. A stellt beim Jobcenter den Weiterbewilligungsantrag für das 1. Quartal 2025. Diesem legt A - wie jedes Mal- die Abrechnungen für Heiz- und Nebenkosten als Anlage bei. Weitere Unterlagen wie Kontoauszüge etc. hat A nicht beigefügt, da sie diese ohnehin bei der endgültigen EKS für den jeweils vergangenen Bewilligungszeitraum einreicht.

    Eine Woche vor Beginn des neuen Bewilligungszeitraumes erhält A ein weitgehend vorformuliertes Schreiben des Jobcenters, in dem sie zur Mitwirkung aufgefordert wird:
    A soll innerhalb einer Frist von 2 Wochen lückenlose und sortierte Kontoauszüge der letzen drei Monate einreichen.

    A wird darauf hingewiesen, dass das Bürgergeld ganz oder teilweise versagt werden könne, bis sie die Mitwirkung nachholen würde. Hierbei wird auf die §§ 60, 66, 67 SGB I verwiesen, die auch als Gesetzestexte auf einem Merkblatt beigefügt werden.


    A ist mit dieser Aufforderung zur Mitwirkung nicht einverstanden:

    1. Da A als selbständige Unternehmerin bei der abschließenden Anlage EKS nach Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums alle Kontoauszüge für 6 Monate ohnehin einreichen muss, ist sie der Auffassung, dass ihr hier ein unnötiger Aufwand auferlegt wird.

    2. A befürchtet eine deutliche und ungerechtfertigte Verschlechterung ihrer Position gegenüber dem Jobcenter. Da aus den Kontoauszügen allein, d.h. ohne Belege für Einnahmen und Ausgaben, nicht unbedingt ersichtlich sei, ob Einnahmen und Ausgaben tatsächlich ihrem Betrieb zugeordnet werden können, könnten ihre Bürgergeld- Bezüge drastisch gesenkt werden. Die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen bzw. Vorschuss zu verlangen, sei keine adäquate Alternative. Ohnehin sei ja die Bewilligung ihrer Bezüge auf den Bescheiden als "vorläufig" bezeichnet worden, was dem Jobcenter die Möglichkeit offen lasse, die Bescheide nach Einreichung der abschließenden EKS nachträglich abzuändern und eventuelle Mehreinnahmen zurückzuverlangen.

    3. A ist auch der Ansicht, dass die bloße Anforderung von Kontoauszügen unter Verweis auf die allgemeine Mitwirkungspflicht, aber ohne nähere Begründung, warum diese in diesem konkreten Fall benötigt würden, nicht ausreichend sei.


    Frage: Sind die Einwände der A berechtigt und welche Rechtsbehelfe stehen ihr offen?

    Anlage EKS: Wo trägt man Sponsoring/Stiftungsförderung für ein Konzert

    bei einem Musiker ein?

    Folgender Fall:

    K ist selbständiger hauptberuflicher Künstler (Musiker) und bezieht ALG II / Bürgergeld, da seine Einnahmen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen.
    K hat in vergangenen Bewilligungszeitraum ein Konzert veranstaltet und für die Deckung seiner Kosten wie Saalmiete, Fahrtkosten, Plakatwerbung etc. eine Förderung von einer Stiftung in Höhe von 600,- Euro erhalten. Zusätzlich hat K für das Konzert auch ein Sponsoring von einer Firma in Höhe von 200,- Euro erhalten.
    Sowohl die Stiftung als auch der Sponsor bewilligen die Förderung unter der Bedingung, dass K das Konzert auch tatsächlich durchführt.

    Von der Fördersumme von insgesamt 800,- Euro bezahlt K die Saalmiete in Höhe von 620,- Euro und die Kosten für ein Werbebanner an der Konzertlocation selbst in Höhe von 180,- Euro. Zusätzlich gibt er von vorherigen Einnahmen insgesamt 200,- Euro für Fahrtkosten und Plakatwerbung und sonstige Kosten für das Konzert aus.

    Nach Ende des Bewilligungszeitraums muss K die abschließende Anlage EKS für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit ausfüllen:


    1. Wo muss K die Stiftungsförderung und das Sponsorgeld bei seinen Einnahmen eintragen?

    2. Wo muss K die verschiedenen Ausgaben eintragen?

    3. K hat bei verschiedenen Auftritten insgesamt 400,- Euro Eintrittsgelder eingenommen, so dass er zusammen mit der Stiftungsförderung/dem Sponsoring Einnahmen von 1200,- Euro insgesamt hätte. Besteht die Gefahr, dass K einem Rückforderungsanspruch durch das Jobcenter ausgesetzt sein könnte? Was kann K dagegen unternehmen?