ja, leider aber ist die sperrzeit bei alg1 nicht "heftiger" ? bei bürgergeld maximal 30 % und maximal für 3 monate? gruß
Beiträge von holger
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ok danke. das heißt, es kann keine sanktionen geben? ich war zwar vor gut 7 jahren mal alg1 empfänger für ca 6 monaten. dann wurde mir eine "fortbildung/bewerbung" aufgebrummt mit der "drohung", wenn ich nicht teilnehmen würde (3 wochen oder so), würde alg1 betrag gemindert. unterlagen hab ich nicht mehr, kann aber auch sein, das es sich nun geändert hat.
eigentlich kann es aber nicht sein, es gibt ja beim bürgergeld 10/20 und maximal 30% sanktionen?
ok, sperrzeit = sanktionen
Die ganzen Links nicht notwendig.
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Hallo an alle!
Ich hab im ganzen Internet nicht gefunden, ob auch beim ALG1 Sanktionen verhängt werden können. Dabei meine ich nicht die Sperrfrist bei Selbstkündigung. Es geht mir mehr um Sanktionen z.B. wenn zu wenig Bewerbungen geschrieben werden, "Fortbildung" in Form von "Hilfe bei Bewerbung" usw. nicht besucht werden usw.
Hat jemand Infos zu Sanktionen.
Danke und Gruß