Hallo,
Danke für deine Antwort.
Der Passus ist mir bekannt. Ich frage mich nur, ob diese Verschiebung innerhalb des Bewilligungszeitraum möglich ist (was ich vergessen habe zu erwähnen), weil zumindest steuerrechtlich eine Schenkung vorliegt (wenn auch hier ohne Bedeutung, weil der Freibetrag von 500.000€ bei weitem unterschritten ist), oder ob es gänzlich irrelevant ist, wem das Geld innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zugeordnet ist. Zumindest ist in der entsprechenden Anlage bei Antragstellung anzugeben, wem das Konto gehört.
Grüße
Lelio