es geht darum das im Fall einer weiteren -Weigerung der Reparatur ich den Händler verklagen müsste auf Rückabwicklung.
Da ich mit Gutschein vom JC bezahlt habe in dem steht das bei Rückgabe/widerruf nicht an mich ausgezahlt werden darf müsste ich ja klagen und Rückzahlung an den JC erstreiten....die werden aber keine neue Waschmaschine bewilligen....so das ich dann immer noch ohne Waschmaschine da stehe und die Erstausstattung dann ja quasi "nicht erfolgte".