Hallo, vielleicht weiß jemand, ob in einer protokollierten Haushaltsgemeinschaft /WG Krankengeld auf Hartz IV angerechnet werden darf, obwohl beide Bewohner nicht verwandt oder verschwägert sind? Einer bezieht Hartz IV, der andere hat gar kein Einkommen, Krankengeld wegen schwerer Krankheit. A bekommt deshalb weniger Leistungen, da von Mitbewohner B das Krankengeld angerechnet wird. Laut Auskunft Hotline Rechtsberatung ALG II ist das rechtswidrig.
B hat außer Krankengeld kein Einkommen. A durch die Anrechnung nicht einmal den zustehenden Regelsatz.
Vielleicht kennt sich hier jemand aus?
Vielen Dank für die Info 🙏