Hallo Community,
Ich habe Fragen zum ALG II bzw. Bürgergeld und einem möglichen Anspruch.
Hier erst einmal einige Fakten über mich:
- Ü25
- seit 02.01.2021 arbeitsunfähig erkrankt
- noch bestehendes Arbeitsverhältnis
- Inzwischen ausgesteuert, da keinen Anspruch mehr auf Krankengeld
- Bezug von ALG I nach Ablauf des Krankengelds. Anspruch endet im Juli 2023
- ich lebe seit der Arbeitsunfähigkeit in der Eigentumswohnung meiner Eltern
- zahle keine Miete
- erhalte keine finanzielle Hilfe meiner Eltern nach Ablauf von ALG I
- Mutter bezieht kein Einkommen
- Vater Rentner
- Beide Elternteile pendeln zwischen Deutschland und einem europäischen Ausland
- Ich habe eine Sparvermögen von ca. 20.000 Euro
Nun zu meinen Fragen:
1. Sind ALG II und Bürgergeld dasselbe?
2. Habe ich Anspruch sobald mein ALG I endet und ich weiterhin arbeitsunfähig bin?
3. Wird das Vermögen meiner Eltern (Eigentumswohnung 65m², zwei Autos) sowie Einkommen (Rente meines Vater) berücksichtigt?
4. Wird mein Erspartes (20.000 Euro) berücksichtigt?
5. Prüft das JC meine Bankonten? Wenn ja, wie lange schaut das JC zurück?
6. Gibt es sonst etwas das ich berücksichtigen muss?
Vielen Dank