In dem ganzen Dokument wird leider nirgends erklärt, warum ein Monatsticket berücksichtigt wird, das Deutschlandeinkommen aber nicht.
Nochmal: Die Fahrtkosten werden bei einem normalen Monatsticket erstattet. Das ist unstrittig.
Bitte sagen Sie mir die genaue Seite, wo in dem Dokument steht, das Monatstickets zu den Betriebsausgaben zählen, das Deutschlandticket aber nicht.
Kleine Info meinerseits: Das Wort "Ticket" kommt nur unter unentgeltliche Sachleistungen vor, da ich das Ticket aber selber bezahle und mein Arbeitgeber nichts dazuzahlt hat das mit meiner Frage nichts zu tun. Ansonsten geht es dort nirgends um Kosten für ÖPNV.
Das mein Ticket berücksichtigt wird geht eindeutig aus der EKS hervor. Hat die sich eigentlich mal jemand angeschaut?
Ich bin hier fertig und werde das Ganze morgen an den Anwalt geben. Der fand das Vorgehen nämlich letzten Februar komplett in Ordnung und hat die Aussage vom JC, dass die Fahrtkosten bei der Selbstständigkeit als Betriebsausgaben laufen, bestätigt...
Bitte sachlich bleiben!